Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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werden,  wozu  Samstag  der  20.  Dec.  anberaumt  ist.  Es  wird  solches  dem  Publikum  Hiemit  zu  dem
Ende  bekanut  gemachr,  damit  die  Liebhaber,  welche  sich  mit  obrigkeitlichen  Zeugnissen  zu  legltimiren
haben,  daß  sie  die  erforderliche  Caution  zu  leisten  im  Stande  seien,  sich  an  bemeltem  Tag,  Vormittags
  1o  Uhr  auf  allhiesigem  Rathhaus  einfinden,  die  Bestands-Bediungungen  anhdren,  und  der  Verleihung
  anwohnen  konnen.  Wobei  vorläufig  angemerkt  wird,  daß  der  Heidenheimer  See  unbesezt,

der  andere  hingegen  mit  24  Cin.  37  Pfd.  RKarpfen  besezt  übergeben  wird.  Den  r.  Dec.  1810.
Landvogtel-Steueramt  am  Kocher,  und  Cameral-Beamtung  Heidenheim.

Klein-Hohenheim.  Vermog  allerhdchsten  Befehls  Kdnigl.  Hochpreisl.  Oberfinanz-Kammer,
Landwirthschaft-Departement  d.  d.  W.  Nov.  et  pracs.  6.  dieses  soll  das  Maierei-Gut  Klein-Hohenheim,
  dessen  Bestand  auf  Georgii  811.  zu  Ende  geht,  auf  fernere  0  Jahre  unter  Vorbehalt  allergnäoigster
  Ratification  sub  basta  verliehen  werden.  Dasselbe  besteht  in  einer  neuerbauten  gut  einges

Maiereiwohnung,  einer  besonders  stehenden  Wasch-Back=  und  Käs-Küche,  einer  einstdkigrichteren

  .  «  «  indvi
ten  und  einer  2stokigten  Scheuren  samt  Heu-  und  Fruchtboden,  und  den  erforderlichen  Rindvieh-Schaaf=

  und  Schwein-Stallungen,  sodann  in  Ju  Mrg.  Aeker,  und  in  110  Mrg.  a  Vrtl.  Wiesen,  wo-"4
  bollrerst.  wird,  daß  dao  ZGia  wegen  der  Nähe  von  Stutetgart,  eine  für  die  Landwirthschaft  sehr
vortheilhafte  Lage  habe.  Zur  Verleihung  ist  Monrag  der  21.  Jan.  1817.  festgesezt,  an  welchem  Tag
sich  die  Pacht-Kebhaber  Vormitrags  10  Uhr  auf  dem  Gut  selbst  einzufinden,  dieselbe  aber,  um  zur
Licirarion  zugelassen  zu  werden,  sich  mit  obrigkeitlichen  oberamtlich  gesiegelten  Zeugnissen  zu  legitimiren
  haben,  daß  sie  nicht  nur  guten  Prädikat  und  im  Feldbau  erfahren,  sondern  auch  das  Gut  mit
dem  ndthigen  Vieh  und  Geschirr  zu  versehen,  und  eine  Caution  von  2000  fl.  zu  leisten  im  Stande
seien.  Den  17.  Dec.  1870.  Kdn.  Landvogtei-Steueramt  Rothenberg  und  Cameralverwalt.

ellingen.

Baknang.  Die  Musterung  der  Conscriptionspflichtigen  für  das  Jahr  1811.  in  dem  hiesigen
Oberamt  min  den  2.  kut  auß  dem  Ssbe  Westichtigen  ür  das  Nach  der  getroffenen  Ein-1Weeilan
  werden  am  a.  Jan.  die  Confscriptionspflichtige  von  der  Stadt  Baknang,  den  3.  Jan.  von

M#beaeile  Großaspach  und  den  Stadrweilerschaften,  den  4.  Josn.  von  Riethenau,  Cbersberg,
»  «»O,Aichklbach,Fifchbach,Steinbach,Hemmgen,Waldremonnd  Zell,den5.und7.Jan.
vonfamtlcchenübrcgeuprtendesUnterweckssacherunteramts,sodann  zu  Murrhard,  den  8.  Jan.  von
der  Stadt  Murrhaud  und  dem  Amt,  den  0.  von  Spiegelberg,  Jur  und  Roßsteig,  und  einem  Theil
des  Sulzbacher  Staabs,  den  r#.  Jan.  endlich  von  Sulzbach  mit  dem  übrigen  Theil  des  Sulzbacher
Amts  gemustert  werden.  Alle  von  Haus  abwesende  Conscriptionspflichtige  des  hiesigen  Oberamts,
wes  Skandes  sie  immer  sind,  werden  demnach  angewiesen  und  aufgeferdert,  spätestens  Tags  zuvor,
ehe  jeder  Ort  bei  der  Musterung  vorkommte,  in  ihrer  Heimath  sich  einzufinden,  und  vor  der  Distrikts-Commission
  zu  erscheinen.  Zugleich  aber  werden  auch  alle  Obrigkeiten  ersucht,  auf  oben  bemerkte
Jeit  sämtliche  aus  dem  Oberamt  Baknang  gebürtige  junge  Leute  nach  Haus  zu  verweisen,  und  auch
nachber  keinem,  der  sich  nich:  durch  ein  neues  Certifikat  legitimirt,  den  Aufenthalt  zu  gestatten.  Den
18.  Dec.  1810.  Kdn.  Oberamt.

Balingen.  In  hiesigen  Oberamt  wird  die  Jahres-  Musterung  der  Conseriptionspflichtigen  im
Laufe  des  Monats  Jannar  1871.  vorgenommen  werden,  welches  hiemit  des  Endes  dffentlich  bekannt
gemacht  wird,  damit  auf  diese  Zeit  die  abwesenden  Conseriptionspflichtigen  sich  in  ihr  Heimwesen  zurükbegeben,
  und  sich  also  vor  den  Strafen  des  Nichterscheinens  zu  hüten  wissen  mogen.  Den  7.  Dec.
1gu1  Kdn.  Oberamt.

Böblingen.  ODie  Musterung  der  Militairpflichtigen  des  hiesigen  Oberamts  wird  im  Monat
Januar  vor  sich  geben.  Es  werden  daher  alle  Conscriprionpflichtige  des  hiesigen  Oberamts  mit  Ausnahme
  der  schon  zweimal  unbedingt  unrüchtig  erkannten,  und  der  durch  die  neueren  Kön.  Verordnungen
  von  personlicher  Stellung  besreiten,  aufgefordert,  sich  mit  Anfang  künftigen  Monats  in  ihr
deimwesen  zu  begeben,  und  dabei  gehorsamlich  einzufinden,  von  den  leztern,  von  der  persbnlichen

kellung  erilnirten  aber  erwartet,  daß  sie  die  erforderlichen  Zeugnisse  ihrer  Eltern  oder  Pflegern  in
Jeiten  zusenden  werden.  Des  14.  Dec.  1810.  Kdn.  Oberamt.