Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1892. (83)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
NN 17. — 
  
(Nr. 9544.) Allerhöchster Erlaß, betreffend Bau und Betrieb der in dem Gesetze vom 
6. Juni d. J. (Gesetz. Samml. S. 111) vorgesehenen neuen Eisenbahnlinien. 
Vom 15. Juni 1892. 
Ar Ihren Bericht vom 9. Juni d. J. bestimme Ich, daß bei demnächstiger 
Ausführung der in dem Gesetze vom 6. Juni d. J., betreffend die Erweiterung, 
Vewollständigung und bessere Ausrüstung des Staatseisenbahnnetzes, im §. 1 
unter Nr. I Lit. a vorgesehenen Eisenbahnlinien und der im F. 1 unter Nr. III 15 
vorgesehenen Bahnverbindung die Leitung des Baues und demnächst auch des 
Betriebes: 
A. der Bahnen 
1) von Gramenz nach Bublitz, 
2) von Schivelbein nach Polzin 
der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Bromberg, 
3) von Stettin nach Jasenitz 
der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Berlin, 
4) von Geestemünde nach Stade, 
5) von Paderborn nach Büren 
der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Hannover, 
6) von Bierfeld nach Türkismühle 
der Königlichen Eisenbahn-Direktion (linksrheinischen) zu Cöln, 
B. der Bahnverbindung zwischen Remscheid und Menninghausen der 
Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Elberfeld 
übertragen wird. 
Gesetz- Samml. 1892. (Nr. 9544.) 26 
Ausgegeben zu Berlin den 21. Juni 1892.
	        
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