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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
NN 17. —
(Nr. 9544.) Allerhöchster Erlaß, betreffend Bau und Betrieb der in dem Gesetze vom
6. Juni d. J. (Gesetz. Samml. S. 111) vorgesehenen neuen Eisenbahnlinien.
Vom 15. Juni 1892.
Ar Ihren Bericht vom 9. Juni d. J. bestimme Ich, daß bei demnächstiger
Ausführung der in dem Gesetze vom 6. Juni d. J., betreffend die Erweiterung,
Vewollständigung und bessere Ausrüstung des Staatseisenbahnnetzes, im §. 1
unter Nr. I Lit. a vorgesehenen Eisenbahnlinien und der im F. 1 unter Nr. III 15
vorgesehenen Bahnverbindung die Leitung des Baues und demnächst auch des
Betriebes:
A. der Bahnen
1) von Gramenz nach Bublitz,
2) von Schivelbein nach Polzin
der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Bromberg,
3) von Stettin nach Jasenitz
der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Berlin,
4) von Geestemünde nach Stade,
5) von Paderborn nach Büren
der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Hannover,
6) von Bierfeld nach Türkismühle
der Königlichen Eisenbahn-Direktion (linksrheinischen) zu Cöln,
B. der Bahnverbindung zwischen Remscheid und Menninghausen der
Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Elberfeld
übertragen wird.
Gesetz- Samml. 1892. (Nr. 9544.) 26
Ausgegeben zu Berlin den 21. Juni 1892.