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(Nr. 9500.) Bekanntmachung der Ministerial- Erklärung vom 8. Oktober 1891, betreffenb
den Staatsvertrag zwischen der Königlich Preußischen und der Königlich
Sächsischen Regierung wegen der Ausschulung der im Kreise Merseburg
gelegenen Landgemeinde Döhlen und des Gutsbezirkes gleichen Namens aus
der Königlich Sächsischen Gemeinde Ouesitz. Vom 14. Dezember 1891.
Ministerial-Erklärung.
D. von dem Regierungs-Assessor Friedrich Kurt von Rohrscheidt in
Merseburg als Königlich Preußischem und von dem Regierungsrath Hugo
von Loeben in Leipzig als Königlich Sächsischem Kommissar abgeschlossene
Staatsvertrag, d. d. Merseburg und Leipzig, den 31. März 1891, betreffend
die Ausschulung der im Königreich Preußen gelegenen Landgemeinde Döhlen und
des Gutsbezirkes gleichen Namens aus der Königlich Sächsischen Schulgemeinde
Quesitz, wird hiermit nach ertheilter landesherrlicher Genehmigung ratifizirt, und
wird dessen Erfüllung in allen Punkten zugesichert.
Zu Urkund dessen ist gegenwärtige Ratifikationsurkunde unter Beidrückung
des Königlichen Insiegels ausgefertigt worden.
Berlin, den 8. Oktober 1891.
Der Königlich Preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
In Vertretung:
(L. S.) Frhr. v. Marschall.
Vorstehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine entsprechende Erklärung
des Königlich Sächsischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten vom
26. Oktober 1891 ausgewechselt worden ist, hiermit zur öffentlichen Kenntniß
gebracht.
Berlin, den 14. Dezember 1891.
Der Minister der auswärtigen Der Minister der geistlichen) Unter-
Angelegenheiten. richts= und Medizinal-Angelegen-
Im Auftrage: beiten.
Hellwig. Gr. v. Zedlitz.
(Xr. 9500.)