Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1892. (83)

— 19 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 4. — 
  
Juhalt: Staatsvertrag zwischen der Königlich Preußischen und der Herzoglich Braunschweigischen Regierung 
über die Auflssung des zwischen der Braunschweigischen Gemeinde Klein-Rhüden und der Preußischen 
Gemeinde Groß. Rhüden bestehenden gemeinsamen Schulverbandes, S. 19. — Bekanntmachung der 
Ministerial-Erklärung vom 22. Januar 1892 zu dem Staatsvertrage zwischen der Königlich Preußischen 
und der Hergoglich Braunschweigischen Regierung über die Auflösung des zwischen der Braunschweigischen 
Gemeinde Klein-Rhüden und der Preußischen Gemeinde Groß- Rhüden bestehenden gemeinsamen Schul- 
verbandes, G. 21. — Staatsvertrag zwlschen Preußen und Bayern, betreffend den Bau und Betrieb 
einer Eisenbahn von Lauterecken nach Staudernheim, S. 27. — Bekanntmachung der nach dem 
Gesetz vom 10. April 1872 durch die Regierungs-Amtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse, 
Urkunden 2c., S. 26. 
  
(Tr. 9507.) Staatsvertrag zwischen der Königlich Preußischen und der Herzoglich Braun- 
schweigischen Regierung über die Auflösung des zwischen der Braunschweigischen 
Gemeinde Klein-Rhüden und der Preußischen Gemeinde Groß-Rhüden be- 
stehenden gemeinsamen Schulverbandes. Vom 2. Oktober 1891. 
Bas Aufhebung des gemeinsamen Schulverbandes der Braunschweigischen 
Gemeinde Klein-Rhüden und der Preußischen Gemeinde Groß-Rhüden ist durch 
die von den beiden Hohen Staatsregierungen dazu beauftragten Bevollmächtigten, 
und zwar: 
den Königlich Preußischen Regierungsrath Rohloff aus Hildesheim, 
den Herzoglich Braunschweigischen Konsistorialrath Lieff aus Wolfen- 
büttel, 
unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Genehmigung folgender Staatsvertrag 
abgeschlossen. 
Artikel 1. 
Durch die zwischen dem Königlich Hannoverschen Konsistorium zu Hamnoyrr 
und dem Herzoglich Braunschweigisch-Lüneburgischen Konsistorium zu Wolfenbüttel 
mit Genehmigung des Königlich Hannoverschen Ministeriums der geistlichen und 
Unterrichts-Angelegenheiten und des Herzoglich Braunschweigisch-Lüneburgischen 
Staatsministeriums abgeschlossene Uebereinkunft vom 2.7/9. Juni 1860 ist bestimmt, 
Gesetz- Samml. 1892. (Nr. 9507.) 5 
Ausgegeben zu Berlin den 3 März 1892.
	        
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