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für die zum Bezirk des Amtsgerichts Hennef gehörige Katastergemeinde
Wolperath,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Lobberich gehörigen Gemeinden
Hinsbeck und Leuth,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kempen am Rhein gehörige Kataster-
gemeinde Sankt Tönis, bestehend aus Theilen der Gemeinden Sankt
Tönis, Kempen und Vorst)
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Geldern gehörige Gemeinde Capellen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Mörs gehörige Gemeinde Baerl,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Dülken gehörigen Gemeinden Amern
Sankt Georg und Amern Sankt Anton,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Coblenz gehörige Gemeinde Rübenach
mit Ausschluß der, einen Theil des Freiherrlich von Eltz-Rübenach'schen
Fideikommisses bildenden Grundstücke, für welche die Grundbuch-
anlegung von dem Amtsgericht Mülheim am Rhein bewirkt wird,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Cochem gehörigen Gemeinden Brohl
und Faid,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Kirchberg gehörige Gemeinde Womrath,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Mayen gehörige Gemeinde Monreal,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Meisenheim gehörige Gemeinde
Kirschroth,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Münstermaifeld gehörige Gemeinde Kalt,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Sobernheim gehörige Gemeinde
Monzingen,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Stromberg gehörigen Gemeinden
Wallhausen und Sommerloch,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Trarbach gehörige Gemeinde
Büchenbeuren,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Uerdingen gehörigen Gemeinden
Ilverich und Langst— Kierst,
für die im Bezirk des Amtsgerichts Barmen belegenen Bergwerke Unverhofft,
Hochdahl XXV, Hochdahl XXX, Hochdahl XXXI, Hochdahl XXIV,
Hochdahl XXIX)Hochdahl XXXV, Hatzfeld, Hulda, Tütersberg,
sowie für die in den Bezirken der Amtsgerichte Barmen und Elberfeld
belegenen Bergwerke Adele, Prinz Regent, Kronprinz, Kronprinz II,
für das in den Bezirken der Amtsgerichte Barmen und Schwelm
belegene Bergwerk Kaiser Wilhelm I, für welche Bergwerke die Grund-
buchanlegung von dem Amtsgericht Barmen bewirkt wird,
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Merzig gehörige Gemeinde Britten,