Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1893. (84)

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für die zum Bezirk des Amtsgerichts Neuerburg gehörigen Gemeinden 
Sevenig und Gemünd, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Rhaunen gehörige Gemeinde Stips- 
hausen, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wittlich gehörigen Gemeinden 
Crames-Clausen und Dierfeld, 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Wadern gehörige Gemeinde Ober- 
Thailen 
am 1. März 1893 beginnen soll. 
Berlin, den 16. Januar 1893. 
Der Justizminister. 
v. Schelling. 
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Nr. 9584.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen 
Theil des Bezirks des Amtsgerichts Bergen bei Celle. Vom 16. Januar 1893. 
Ar# Grund des F. 35 des Gesetzes über das Grundbuchwesen in der Provinz 
Hannover (Gesetz-Samml. 1873 S. 253), 1879 S. 11) bestimmt der Justizminister, 
daß die zur Ammeldung von Ansprüchen behufs Eintragung in das Grundbuch 
im H. 32 jenes Gesetzes vorgeschriebene Ausschlußfrist von sechs Monaten 
für die zum Bezirk des Amtsgerichts Bergen bei Celle gehörige Gemeinde 
Poitzen 
am 1. März 1893 beginnen soll. 
Berlin, den 16. Januar 1893. 
Der Justizminister. 
— 
Schelling.
	        
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