Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1893. (84)

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die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Kanten  gehörigen  Gemeinden  Obermörmter
  und  Marienbaum,

die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Adenau  gehörige  Gemeinde  Engeln,

die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Ahrweiler  gehörigen  Gemeinden
Nierendorf  und  Birresdorf,

die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Castellaun  gehörige  Gemeinde  Beltheim,
die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Coblenz  gehörige  Gemeinde  Metternich,

die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Meisenheim  gehörige  Gemeinde
Hoppstädten,

die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Sinzig  gehörige  Gemeinde  Löhndorf,
für  die  in  demselben  Amtsgerichtsbezirk  belegenen  Bergwerke  Gerechtigkeit,
Gerechtigkeit  1,  Gerechtigkeit  II,  Vorwärts,  Unkelbach,  sowie  für  das
in  den  Bezirken  der  Amtsgerichte  Sinzig  und  Andernach  belegene  Bergwerk
  Hermann,  für  welches  die  Grundbuchanlegung  von  dem  Amtsgericht
  Sinzig  bewirkt  wird,

die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Zell  gehörige  Gemeinde  Blankenrath,
sowie  für  das  in  demselben  Amtsgerichtsbezirk  belegene  Bergwerk
Peterswald,

die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Kerpen  am  Rhein  gehörige  Gemeinde

Blatzheim,

ir  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Bensberg  gehörigen  Katastergemeinden

Unterodenthal  und  Balken,

die  zum  Beznt  des  Amtsgerichts  Ratingen  gehörigen  Gemeinden
Meiersberg,  Hubbelrath  und  Hasselbeck-Crumbach,

cdie  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Uerdingen  gehörigen  Gemeinden  Lank

und  Latum,

cdie  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Ottweiler  gehörige  Gemeinde  Hüttigweiler-Raßweiler,



die  im  Bezirk  des  Amtsgerichts  Sankt  Wendel  belegenen  Bergwerke
Furschweiler,  Oberkirchen,  Prinzengrube,  Hans  Sachsen,  Auguste,
Johann-Philipp,  Ernst,  Louise,  Remmesweiler,  Sankt  Wendel,  Marpinger-Eisenerzdistrikt,
  Marpingen,

die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Sulzbach  gehörige  Katastergemeinde
Ober-Salbach,  bestehend  aus  den  Gemeinden  Ober-Salbach  und  Curhof,
  und  die  Gemeinde  Kirschhof,

die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Baumholder  gehörige  Stadtgemeinde
Baumholder,