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die zum Bezirk des Amtsgerichts Kanten gehörigen Gemeinden Obermörmter
und Marienbaum,
die zum Bezirk des Amtsgerichts Adenau gehörige Gemeinde Engeln,
die zum Bezirk des Amtsgerichts Ahrweiler gehörigen Gemeinden
Nierendorf und Birresdorf,
die zum Bezirk des Amtsgerichts Castellaun gehörige Gemeinde Beltheim,
die zum Bezirk des Amtsgerichts Coblenz gehörige Gemeinde Metternich,
die zum Bezirk des Amtsgerichts Meisenheim gehörige Gemeinde
Hoppstädten,
die zum Bezirk des Amtsgerichts Sinzig gehörige Gemeinde Löhndorf,
für die in demselben Amtsgerichtsbezirk belegenen Bergwerke Gerechtigkeit,
Gerechtigkeit 1, Gerechtigkeit II, Vorwärts, Unkelbach, sowie für das
in den Bezirken der Amtsgerichte Sinzig und Andernach belegene Bergwerk
Hermann, für welches die Grundbuchanlegung von dem Amtsgericht
Sinzig bewirkt wird,
die zum Bezirk des Amtsgerichts Zell gehörige Gemeinde Blankenrath,
sowie für das in demselben Amtsgerichtsbezirk belegene Bergwerk
Peterswald,
die zum Bezirk des Amtsgerichts Kerpen am Rhein gehörige Gemeinde
Blatzheim,
ir die zum Bezirk des Amtsgerichts Bensberg gehörigen Katastergemeinden
Unterodenthal und Balken,
die zum Beznt des Amtsgerichts Ratingen gehörigen Gemeinden
Meiersberg, Hubbelrath und Hasselbeck-Crumbach,
cdie zum Bezirk des Amtsgerichts Uerdingen gehörigen Gemeinden Lank
und Latum,
cdie zum Bezirk des Amtsgerichts Ottweiler gehörige Gemeinde Hüttigweiler-Raßweiler,
die im Bezirk des Amtsgerichts Sankt Wendel belegenen Bergwerke
Furschweiler, Oberkirchen, Prinzengrube, Hans Sachsen, Auguste,
Johann-Philipp, Ernst, Louise, Remmesweiler, Sankt Wendel, Marpinger-Eisenerzdistrikt,
Marpingen,
die zum Bezirk des Amtsgerichts Sulzbach gehörige Katastergemeinde
Ober-Salbach, bestehend aus den Gemeinden Ober-Salbach und Curhof,
und die Gemeinde Kirschhof,
die zum Bezirk des Amtsgerichts Baumholder gehörige Stadtgemeinde
Baumholder,