Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1894. (85)

— 119 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
Nr. 22.— 
Inhalt: Staatsvertrag zwischen Preußen und Lübeck wegen Herstellung eines neuen Schifffahrts-Kanals 
zwischen der Elbe bei Lauenburg und der Trave bei Lübeck, S. 119. — Geseh, betreffend die Ge- 
währung eines Beitrages Preußens zu den Kosten der Herstellung des Elbe—Trave-Kanals durch die 
freie und Hansestadt Lübeck, S. 125. — Gese)h über die Landwirthschaftskammern, S. 126. — 
Kirchengesey, betreffend die Abänderung der Kirchengeseze vom 22. Dezember 1870, vom 5. Juli 1876 
und vom 28. Juni 1882 über die Wahlen der Pfarrer in der evangelisch lutherischen Kirche der 
Provinz Hannover, S. 133. — Bekanntmachung der nach dem Gesetz vom 10. April 1872 durch 
die Regierungs- Amtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c., S. 134. 
  
  
  
(Nr. 9684.) Staatsvertrag zwischen Preußen und Lübeck wegen Herstellung eines neuen 
Schifffahrts-Kanals zwischen der Elbe bei Lauenburg und der Trave bei 
Lübeck. Vom 4. Juli 1893. 
N zwischen der Königlich Preußischen Staatsregierung und der freien 
und Hansestadt Lübeck über die Herstellung eines Elbe—Trave-Kanals ein Ein- 
verständniß erzielt worden, sind zur Feststellung der erforderlichen vertragsmäßigen 
Bestimmungen zu Bevollmächtigten ernannt worden: 
von Seiner Majestät dem Könige von Preußen: 
Allerhöchstihr Wirklicher Geheimer Rath, Staatssekretär des Aus- 
wärtigen Amts, Adolf Freiherr Marschall von Bieberstein;, 
von dem Senate der freien und Hansestadt Lübeck: 
der außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister der freien 
Hansestädte am Königlich Preußischen Hofe, Dr. jur. Friedrich 
Krüger, 
welche unter Vorbehalt der Ratifikation die nachstehenden Bestimmungen verein- 
bart haben. 
Artikel I. 
Zur Verbindung der Elbe bei Lauenburg mit der Trave bei Lübeck wird 
an Stelle des bestehenden Stecknitzkanals ein neuer Schifffahrtskanal nach Maß- 
gabe des vereinbarten allgemeinen Projektes hergestellt. 
Artikel I. 
Die Bauausführung des Kanals nebst Zubehör wird von der freien und 
Hansestadt Lübeck übernommen. 
Geseh · Samml. 1894. (Nr. 9684.) 32 
Ausgegeben zu Berlin den 11. Juli 1894.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.