Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1894. (85)

Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1894.

VII

 

Datum
des
Gesetzes  2c.

[Ausgegeben
u

z
Berlin.

Inhalt.

Nr.
des

Stücks.

Nr.
des

Gesetzes.

Seite.

 

1894.
4.  Janr.

13.

14.

16.

1894.
7.  März.

24.  Janr.

28.  Septbr.

.  April.

17.  Febr.

15.  Mäxz.

 

 

Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Anwendung  der  dem
Chausseegeldtarife  vom  29.  Februar  1840
angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizeivergehen
  auf  die  im  Kreise  Wongrowitz
belegene  Chaussee  von  der  Grenze  des  Kreises
Schubin  zwischen  Smogulsdorf  und  Smoguletz
bis  zur  Netzefähre  gegenüber  der  Kolonie
Friedrichshorst  und  dem  Bahnhof  Netzthal  der
Eisenbahnlinie  Schneidemühl—-Bromberg.

Bekanntmachung,  betr.  die  Allerh.  Genehmigung
des  von  der  Korporation  der  Kaufmannschaft
  zu  Danzig  am  15.  September  1893
beschlossenen  „Revidirten  Statuts-  dieser
Korporation.

Staatsvertrag  zwischen  reußen  und  Sachsen-Meiningen
  wegen  Herstellung  einer  Eisenbahn
  von  Probstzella  nach  Wallendorf.

Konzessionsurkunde,  betr.  den  Bau  und  Betrieb
einer  Eisenbahn  von  Hansdorf  nach
Priebus  durch  die  Lokalbahn--Aktiengesellschaft
  in  München.

Allerh.  Erlaß,  durch  welchen  der  Aktiengesellschaft
  Stolpethalbahn  zu  Stolp  für  den
Bau  und  Betrieb  einer  Kleinbahn  von  Stolp
nach  Raths-Damnitz  das  Enteignungsrecht
zur  Entziehung  und  zur  dauernden  Beschränkung
des  für  diese  Anlage  in  Anspruch  zu  nehmenden
Grundeigenthums  verliehen  worden  ist.

Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Anwendung  der  dem
Chausseegeldtarife  vom  29.  Februar  1840
angehängten  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizeivergehen
  auf  die  von  dem  Saakkreise
erbauten  Chausseen  1)  von  Dölau  nach  Lettin,
2)  von  Brachwitz  nach  Gimritz,  3)  in  der
Dorflage  von  Niemberg,  4)  von  Döllnitz  nach
Dieskau  und  5)  von  Merbitz  nach  Kaltenmark.

 

28.

9642.

9698.

 

 

14.
Nr.  2.

28.
Nr.  1.

10.
Nr.  12.

19.
Nr.  2.