Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1869. (60)

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Nachtrag
zu

den  Statuten  der  staͤndischen  Darlehnskasse  fuͤr  die  Provinz
Schlesien  vom  5.  Dezember  1854.  (Gesetz-Samml.  S.  609.  ff.).

Die  9  29.  bis  38.  der  Statuten  der  ständischen  Darlehnskasse  für  die  Provinz
Schlesien  vom  5.  Dezember  1854.  werden  dahin  abgeändert,  daß  die  Landesdeputation
  an  die  Stelle  der  ständischen  Kommission  für  die  Provinzial-Darlehnskasse
tritt,  unbeschadet  der  Kompetenz  des  Direktoriums  dieser  Kasse,  in  welches  der
jedesmalige  Landeshauptmann  als  vollziehender  Direktor  eintritt,  woneben  die
Funktionen  des  Syndikus  auf  den  mit  den  Geschäften  des  Landsyndikus  zu
züiruene  Beamten,  und  die  Kassenverwaltung  auf  die  Landes-Hauptkasse
übergeht.

 

Redigirt  im  Büreau  des  Staats.  Ministeriums.

 

Berlin  gedruckt  in  der  Königlichen  Geheimen  Ober  Hofbuchdruckerei
R.  v.  Decker).