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Nachtrag
zu
den Statuten der staͤndischen Darlehnskasse fuͤr die Provinz
Schlesien vom 5. Dezember 1854. (Gesetz-Samml. S. 609. ff.).
Die 9 29. bis 38. der Statuten der ständischen Darlehnskasse für die Provinz
Schlesien vom 5. Dezember 1854. werden dahin abgeändert, daß die Landesdeputation
an die Stelle der ständischen Kommission für die Provinzial-Darlehnskasse
tritt, unbeschadet der Kompetenz des Direktoriums dieser Kasse, in welches der
jedesmalige Landeshauptmann als vollziehender Direktor eintritt, woneben die
Funktionen des Syndikus auf den mit den Geschäften des Landsyndikus zu
züiruene Beamten, und die Kassenverwaltung auf die Landes-Hauptkasse
übergeht.
Redigirt im Büreau des Staats. Ministeriums.
Berlin gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei
R. v. Decker).