Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1897. (88)

Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1897. 
XXI 
  
Datum z#usgegeben 
bes 
Gesetzes 2c. 
zu 
Berlin. 
Inhalt. 
bes 
Stücks. 
Nr. 
Nr. 
des 
Gesetzes. 
Seite. 
  
20. 
20. 
20. 
1897. 
17. Mai. 
  
1897. 
23. August. 
26. Mai. 
— 
7. Juli. 
3. August. 
23. — 
6. Septbr. 
Allerh. Erlaß, betr. die Genehmigung des 3. Nach- 
trags zu dem Statut der Landeskultur- 
Rentenbank für die Provinz Schlesien 
vom 22. Juli 1881. 
Verfügung des Justizministers, betr. die Anlegung 
des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke 
der Amtsgerichte Euskirchen, Siegburg, 
Geldern, Adenau, Castellaun, Cochem, 
St. Goar, Mayen, Münstermaifeld, 
Opladen, Grevenbroich, Hermeskeil, 
Hillesheim, Neuerburg, Prüm, Rhau- 
nen, Wagzweiler und Wittlich. 
Allerh. Erlaß, durch welchen der Gemeinde Al- 
stadt im Oberwesterwaldkreise das Recht ver- 
liehen worden ist, zur Erhaltung der von ihr 
im Jahre 1893 hergestellten Wasserleitung das 
für das Unternehmen benutzte Grundeigenthum 
im Wege der Enteiguung zu erwerben oder, 
soweit dies ausreichend ist, mit einer dauernden 
Beschränkung zu belasten. 
Statut für die Wassergenossenschaft zum 
Ausbau des Lubeza:= Flußlaufes im Kreise 
Wirsitz. 
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Ent- 
eignungsrechts an die Altmärkische 
Kleinbahn, Gesellschaft mit beschränkter 
Haftung, zu Clötze im Kreise Gardelegen zur 
Entziehung und zur dauernden Beschränkung 
des zur Anlage einer Kleinbahn von Clötze 
nach Wernstedt in Anspruch zu nehmenden 
Grundeigenthums. 
Statut für die Drainagegenossenschaft 
Copainen im Kreise Heiligenbeil. 
Allerh. Erlaß, durch welchen der Stadtgemeinde 
Soest das Recht verliehen worden ist, das 
zur Ausführung des auf der rechten Seite des 
Soestbaches zu verlegenden Hauptsammelkanals 
der städtischen Kanalisation erforderliche Grund- 
eigenthum im Wege der Enteignung zu er. 
werben oder mit einer dauernden Beschränkung 
zu belasten. 
  
29. 
35. 
36. 
  
9903. 
  
  
298. 
Nr. 2. 
208. 
Nr. 9. 
208. 
Nr. 10. 
299. 
Nr. 3. 
299. 
Nr. 4. 
392. 
Nr. 5.
	        
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