Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1897. (88)

Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1897 
XXXI 
  
DOatum 
bes 
Gesetzes k. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
Inhalt. 
Xr. 
bes 
Sticks. 
Nr. 
des Seite. 
Gesetzes. 
  
1897. 
19. August. 
19. — 
1897. 
8. Septbr. 
28. — 
1. Oltbr. 
  
Allerh. Erlaß, betr. die Anwendung der dem 
waltung dor Strecke Rich ber ich- Preußisch- 
Niederländische Grenze vom Tage ihres 
Urbergangs auf den Staat an die Koͤnigliche 
Eisenbahndirektion in Cöln. 
Privilegium wegon Ausfertigung auf den Juhaber 
lautender Auleiche scheine der Stadt Kreuz- 
nach im Betrage von 1250.000 Mark. 
Verordnung, betr. die Juständ igkeit der Ver- 
waltungsgerichte und den Instangenzug 
für Streitigkeiten, welche nach reichsgesetz- 
licher Vorschrift im Verwaltungsstreitverfahren 
zu entscheiden sind. 
Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840) 
augrhängten Bostimmungen wegen der Chaussee 
polizeivergehen auf die von dem Kreise Ruppin. 
erbaute Chaussee von Reustadt a. D. bis zur? 
Grenze des Kreises Ostprignitz. « 
Statut für die Genossenschaft zur Entwãsserung 
der Markowsker Wiesen im Kreise Oletzko. 
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Rechts- 
zur Chausseegelderhebung an die Gemeinde 
Recke im Kreise Tecklenburg für die von ihr 
gebauten Chausseen von Station 1 der Chaussee 
Recke= Voltlage bis zur Gemeindegrenze, von 
Station 0,85 der Chaussee Recke-Ibbenbürcn, 
bis zur Greuze der Bauerschaft Uffeln und: 
von derselben Station der Chaussee Recke 
Jobenbüren bis zur Grenze der Gemeinde, 
Mettingen. 
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Ent- 
eignungsrechts an die Lktiengesellschaft- 
« Steinhuder Meer-Bahn“ zu Wunstorf 
im Kreise Neustadt a. Röge. zur Eutziehung. 
und zur dauernden Beschränkung des zum Bau- 
und Betrieb einer Kleinbahn von Wunstorf · 
nach Uchte in Anspruch zu nehmenden Grund- 
eigenthums. 
Allerh. Erlaß, betr. die Uebertragung der Ver 
  
  
40. 
41. 
41. 
99 419. 
  
9945. 
  
400. 
Nr. 14. 
401. 
403. 
Nr. 5. 
403. 
Nr. 6. 
410. 
Nr. 3. 
40. 
Nr. 4.
	        
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