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(Xr. 9945.) Allerhöchster Erlaß vom 19. August 1897, betreffend Uebertragung der Ver-
waltung der Strecke Richterich -Preußisch-Niederländische Grenze vom Tage
ihres Uebergangs auf den Staat an die Königliche Eisenbahndirektion in Cöln.
A## Ihren Bericht vom 10. August d. J. bestimme Ich zur Ausführung des
Gesetzes vom 4. August d. J., betreffend den Erwerb von Theilen des Aachen-
Mastrichter Eisenbahnunternehmens durch den Preußischen Staat, daß die Ver-
waltung der Strecke Richterich—Preußisch-Niederländische Grenze vom Tage ihres
Uebergangs auf den Staat der Eisenbahndirektion in Cöln übertragen wird.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen.
Wilhelmshöhe, den 19. August 1897.
Wilhelm.
Thielen.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
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(Nr. 9946.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für
einen Theil des Bezirks des Amtsgerichts Gladenbach. Vom 16. August 1897.
A#½# Grund des F. 39 des Gesetzes, betreffend das Grundbuchwesen und die Zwangs-
vollstreckung in das unbewegliche Vermögen in dem Gebiet der vormals freien
Stadt Frankfurt sowie den vormals Großherzoglich Hessischen und Landgräflich
Hessischen Gebietstheilen der Provinz Hessen-Nassau, vom 19. August 1895 (Gesetz-
Samml. S. 481) bestimmt der Jusihminister daß die zur Anmeldung von An-
sprüchen behufs Eintragung in das Grundbuch daselbst vorgeschriebene Ausschluß-
frist von sechs Monaten
für den zum Bezirk des Amtsgerichts Gladenbach gehörigen Gemeindebezirk
Friebertshausen
am 1. Oktober 1897 beginnen soll.
Verlin, den 16. August 1897.
Der Justizminister.
Schönstedt.
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