Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1897. (88)

VIII 
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1897. 
  
Datum 
des 
Gesetzes 2c. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
Inhalt. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Xr. 
des 
Gesetzes. 
Seite. 
  
1897. 
4. Janr. 
11. — 
1897. 
31. März. 
1. — 
28. — 
11. Febr. 
9. Juli. 
1I. Febr. 
  
Statut für die Entwässerungsgenossen- 
schaft 1I zu Wolsfeld im Kreise Bitburg. 
Statut für die öffentliche Wassergenossen- 
schaft zur Drainage von Theilen der Ge- 
markungen Rabishau, Giehren, Steine 
und Röhrsdorf gräflich im Kreise Lowenberg 
i. Schl. 
Allerh. Erlaß, durch welchen der Stadtgemeinde 
Marburg das Recht verliehen worden ist, 
das zur vollständigen Durchführung der städti- 
schen Kanalisation sowie zur Herstellung von 
Schutzbanten für die dem Hochwasser der Lahn 
ausgesetzten Kanalstrecken erforderliche Grund- 
eigenthum im Wege der Enteignung zu 
erwerben oder, soweit dies ausreichend ist, mit 
einer dauernden Beschränkung zu belasten. 
Statut für die Drainagegenossenschaft zu 
Opalenitza im Kreise Grätz. 
Verfügung des Justizministers, betr. die Anlegung 
des Grundbuchs für einen Theil des Bezirks 
des Amtsgerichts Vöhl. 
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Rechts 
zur Chausseegelderhebung an den Kreis 
Angermünde für die von ihm gebaute 
Chaussee von der Angermünder-Schwedter 
Chaussee im Dorfe Dobberzin nach Stolpe. 
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Ent- 
eignungsrechts an die Firma Farben- 
fabriken vorm. Friedrich Bayer & Comp. 
zu Elberfeld zur Entziehung und zur dau- 
ernden Beschränkung des zum Bau und Betrieb 
einer Kleinbahn von Mülheim am Rhein nach 
Leverkusen in Anspruch zu nehmenden Grund- 
eigenthums. 
Gesetz, betr. die Feststellung eines zweiten Nach 
trags zum Staatshaushalts-Etat für 
das Jahr vom 1. April 1896/97 und die Ab- 
äiderung des Gesetzes vom 30. März 1896 
wegen Ergänzung der Einnahmen des 
erwähnten Staatshaushalts-Etats. 
  
  
  
r* 
28. 
  
9874. 
9876. 
  
94. 
Nr. 1. 
24. 
Nr. 3. 
45 
Nr. 3. 
45. 
Nr. 4. 
204. 
Nr. 1.
	        
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