Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1898. (89)

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für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Hillesheim  gehörige  Gemeinde  Rockeskyll,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Perl  gehörigen  Gemeinden  Tünsdorf
und  Weiten,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Trier  gehörigen  Gemeinden  Filsch,
Ittel-Kyll,  Merzlich  und  Longuich,
für  die  zum  Bezirk  des  Amtsgerichts  Waxweiler  gehörige  Gemeinde  Stupbach
am  15.  Dezember  1898  beginnen  soll.
Berlin,  den  8.  November  1398.

Der  Justipminister.
Schönstedt.

 

Bekanntmachung.

Nech  Vorschrift  des  Gesezes  vom  10.  Apeil  1872  (Geseh-Sammi.  S.  357)
sind  bekannt  gemacht:

1)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  17.  Juni  1898,  betreffend  die  Herabsetzung
des  Zinsfußes  der  von  dem  Kreise  Lublinitz  auf  Grund  des  Allerhöchsten
Privilegiums  vom  2.  Februar  1880  ausgegebenen  Anleihescheine  auf
3½  Prozent,  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Oppeln
Nr.  27  S.  213,  ausgegeben  am  8.  Juli  1898;

2)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  14.  Juli  1898,  betreffend  die  Verleihung
des  Enteignungsrechts  an  den  Kreis  Osterode  zur  Entziehung  und  zur
dauernden  Beschränkung  des  zum  Bau  und  Betrieb  einer  Kleinbahn  von
Osterode  nach  Kreiensen  innerhalb  des  Preußischen  Staatsgebiets  in  Anspruch
  zu  nehmenden  Grundeigenthums,  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.
Regierung  zu  Hildesheim  Nr.  40  S.  237,  ausgegeben  am  7.  Oktober  1898;

3)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  8.  August  1898,  durch  welchen  genehmigt
worden  ist,  daß  das  der  National-Hypotheken-Kredit=  Gesellschaft  zu
Stettin  unter  dem  30.  Oktober  1871  erthellte  Allerhöchste  Privilegium
zur  Ausgabe  auf  den  Inhaber  lautender  Hypotheken-Pfandbriefe  auch
bei  den  zum  neu  revidirten  Statute  vom  31.  August  1896  beschlossenen
Abänderungen  bestehen  bleibt,  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung
zu  Stettin  Nr.  44  S.  320,  ausgegeben  am  4.  November  1898;

4)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  29.  August  1898,  betreffend  die  Genehmigung
einer  Abänderung  des  .  43  Absatz  2  des  Statuts  für  die  Schleswig-Holsteinsche
  Landschaft  vom  13.  Mai  1895,  durch  das  Amtsblatt  der
Königl.  Regierung  zu  Schleswig  Nr.  43  S.  407,  ausgegeben  am
1  Oktober  1898;

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