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Bockenheim dem durch den Bezirk der ehemaligen freien Stadt Frankfurt a. M.
ghldenen Synagogengemeindebezirk einzuverleiben und die hierauf bezüglichen
erhältnisse zu ordnen.
Mit dem Tage der Einverleibung treten in dem Bezirk der ehemaligen
Stadtgemeinde Vockenheim an Stelle der, die gemeinheiklichen Verhälisse der
Juden dort bisher regelnden Vorschriften,
insbesondere der Kurhessischen Verordnung vom 30. Dezember 1823,
betreffend die gemeinheirlichen Verhältnisse der Israeliten, (Kurhessische
Gesetz= Samml. S. 87) und des Geseyes vom 29. Oktober 1833 zur
gleichförmigen Ordnung der besonderen Verhältnisse der Israeliten
(Korhessische Gesetz Samml. S. 144),
die für den Synagogengemeindebezirk Frankfurt a. M. geltenden bezüglichen Vorschriften,
einschließlich dieses Gesetzes, in Krast.
Im Falle des Absutzes 1 läuft die im F. 1 bezeichnete dreimonatliche Frist,
insoweit dieselbe mit Inkrafttreten dieses Gesetzes beginnt, anstatt von diesem
Zeitpunkte von dem Tage der Einverleibung ab.
Urkundlich unter Uuserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Jusiegel. »
Gegeben Kiel, den 21. März 1899.
G. 8) Wilbelm.
Fürst zu Hohenlohe. v. Migquel. Thielen. Bosse. Frhr. v. Hammerstein.
Schönstedt. Frhr. v. d. Recke. Brefeld. v. Goßler. Gr. v. Posadowsky.
v. Vülow. Tirpißz.
(Fr. 10067.) Allerhöchster Erluß vom 22. März 1899, betreffend anderweite Abgrenzung der
9 Venvaltungebezirke mehrerer Eisenbahndircktionen.
A Ihren Bericht vom 16. Mätz d. J. bestimme Ich in theilweiser Abänderung
Meines Erlasses vom 15. Dezember 1894 (Gesetz-Samml. 1895 S. 11), daß
die Verwaltungsbezirke der Eisenbahndirektionen Danzig, Bromberg, Stektin,
Posen, Breslau, Altona, Hamover, Magdetumg, Halle a. Saale, Erfurt, Cassel,
Frankfurt a. Main, SElberfeld, Essen a. Ruhr und Mänster i. Westfalen nach
Maßgabe der anliegenden Rachweisung zu den dort in Spalte 4 angegebenen
Zeilpunkten anderweit abgegrenzt werden.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz Sammüung zu veröffentlichen.
Berlin, den 22. März 1899.
Wilhelm.
.- . Thielen.
An den Minister der öffentlichen Arbeiken.