Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1901. (92)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
  
— NFr. 26. — 
(Nr. 10294.) Allerhöchster Erlaß vom 5. August 1901, betreffend die Landestrauer um Ihre 
Hochselige Majestät die Kaiserin und Königin Friedrich. 
J Majestät die Kaiserin und Königin Friedrich, Meine innigst geliebte 
Mutter, ist nach Gottes unerforschlichem Rathschlusse heute verschieden. Ich be- 
stimme, daß um die Verklärte eine mit dem morgigen Tage beginnende Landes- 
trauer von sechs Wochen eintritt. Oeffentliche Musik, Lustbarkeiten und Schau- 
spielvorstellungen sind bis zum Ablaufe des Tages der Beisetzungsfeier einzustellen. 
Das Staatsministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Schloß Friedrichshof, den 5. August 1901. 
Wilhelm. 
Für den Präsidenten des Staatsministeriums: 
v. Thielen. 
An das Staatsministerium. 
Redigirt im Bureau des Staatsministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
  
Gesetz. Samml. 1901. (Nr. 10294.) 33 
Ausgegeben zu Berlin den 6.Auaust 1901.
	        
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