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2. Zu § 18.
Hinter Absatz (2.) ist als Absatz (3.) hinzuzufügen:
„Soweit bei den Versicherungsanstalten für die Invalidenversicherung die
Besetzung der Stellen durch Organe der Versicherungsanstalten selbst erfolgt,
ist in den vorstehenden Fällen das Reichsversicherungsamt (Landesversicherungsamt)
zuständig.“
Berlin, den 13. April 1912.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Lewald.
Nr. 35114 21.
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend.
f#. Staatsministerium des Innern.
Mit Ministerialentschließung von heute ist genehmigt worden, daß die Kreisgemeinde
Oberfranken 4% ige Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesamtbetrage von
2500 000 Mark, und zwar Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500 und 200 KK in den
Verkehr bringe.
München, den 21. Mai 1912.
J. A.
Ministerialdirektor Henle.
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Ordens-Verleihungen.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unterm 21. April 1912 dem K. Sachsischen
Hofrat, Generalmusikdirektor Ernst Edlen
von Schuch in Dresden das Großkomturkreuz
des Verdienstordens der Bayerischen
Krone und
unterm 7. Mai 1912 dem Zimmerwart
Franz Hartmann in Aschaffenburg das
Luitpoldkreuz
zu verleihen.