Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1902. (93)

Formular B. 
  
Zinsschein 
zu der zu vom Hundert verzinslichen Schuldverschreibung der Landeskredit- 
kasse zu Cassel üer. Mark Serie Lit. Nr. zahl- 
baram..................................................·............. 
Inhaber dieses enpfängt die jährigen Zinsen der oben bezeichneten 
Schuldverschreibung mit Mark Pf. 
Cassel, den .................................·................... . 
Trockenes Siegel der Kasse. ie Direkti .- 
Der Zinsschein muß bei Verlust des Anspruchs Die Direltivn d err kreditkasse. 
auf Zahlung bis zum 31. Dezember lfßhl (ein- ( * 
zurücken das 4. Jahr vom 31.Dezember des Jahres . 
ab gerechnet, in welchem der Zinsschein fällig wird) Ausgefertigt: 
vorgelegt werden. (Name des Buchhalters.) 
Formular C. 
  
Erneuerungsschein 
zu der zu vom Hundert verzinslichen Schuldverschreibung der Landeskredit- 
kasse zu Cassel üeer. Mark Serie.. Lit. Nr. . 
Der Vorzeiger dieses Erneuerungsscheins erhält die für die vorstehend be— 
zeichnete Schuldverschreibung neu auszufertigenden 0iv. 
an laufenden Zinsscheine. 
Cassel, den. . 
Die Direktion der Landeskreditkasse. 
Trockenes Siegel der Kasse. (Name des Direktors.) 
(Name des Buchhalters.) 
— —— 
  
Gesetz. Samml. 1902. (Nr. 10339—10340.) 18
	        
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