Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Ksniglich  =  Bailerissches

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Regie  rungshblat  t.

 

VII.  Stück.  München,  Mittwoch  den  2s.  Janner  #r09.

 

Allgemeine  Verordnungen.

 

(Das  Benehmen  der  General-Kreis=  Kommissariate
  mit  den  bischdflichen  Behbrden  in  Fällen
  allgemeiner  Anordnungen  betreffend.)
Wir  Maximilian  Joseph,

von  Gottes  Gnaden  König  von  Bajern.

Zor  Vermeidung  aller  Kollisionen,  welche
sich  bei  dem  Benehmen  Unserer  General-Kreis-Kommissariate
  mit  den  bischöflichen  Behörden
  in  Fällen  ergeben  könnten,  wo  es  auf
allgeme#ne  Bestimmungen,  oder  auf  Anordnungen
  ankomme,  die  mehrere  Kreise  zugleich
betreffen,  haben  Wir  beschlossen,  wie  folge:

1)  In  allen  Fällen,  wo  allgemeine  Be-(mmungen
  erfedert  werden,  oder  wo  es  auf
Anerdnungen  ankömmt,  die  mehrere  Kreise
zugleick  betreffen,  soll  die  nöthige  instruktive
Korrespondenz  bloß  durch  jenes  Unserer  General-Kreis-Kommissariate
  geführt  werden,
inner  dessen  Grenzen  das  betheiligte  Ordinariat
  seinen  Siz  bat;

2)  dieses  General-Kreis-Kommissariat  hat,
wenn  es  die  Veranlassung  entweder  selbst
sinder,  oder  durch  das  Ordinariat  erhär,
die  Erinnerungen  der  übrigen  General-Kreis=-Kommissartate,
  in  welche  sich  diesesbe  Diszese

erstrecket,  zu  gesinnen  und  mie  dessen  Gutackten
  an  Uns  einzubefördern;

3)  Unsere  bierauf  erfelgende  Entschliessungen
  werden  durch  das  instruirende  General=Kreis-Kommissariat
  an  das  betressende  Ordinariat
  zurück  besördert;

4)  wird  eine  solche  allgemeine  Bestimmung
oder  Anordnung  durch  eines  Unserer  Gene"
ral=  Kreis-Kommissariate  gefoderf,  in  dessen
Bezirk  das  einschlägige  Ordinariat  seinen
Siz  niche  bat,  so  bat  es  sich  gleichfalls  an
das  unter  Nr.  1.  bezeichnete  zur  Einleitung
der  Korrespondenz  mit  dem  Ordinariate  zu
wenden;

5)  die  Korrespondenz  mit  dem  bischöflichen
Ordinariate  Konstanz  soll  durch  das  General=Kreis-Kommissariat
  in  Kempten  und  mit  dem
Ordinariate  stegensburgdurchUnser  General-Kreis-Kommissartat
  in  Straubing  nach
obigen  Bestimmungen  geführt  werden.

München  den  14.  Jänner  1809.
Max  Joseph.
Freiherr  von  Montgelas.

Auf  koniglichen  allerhöchsten  Befehl
der  General--Sekretär
F.  Kobell.