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Nr. 8770.
Abschied für den Landrath von Mittelfranken über dessen Verhundlungen in den Sitzungen
vom 7. bis 19. November 1898.
Im Namen Geiner Mojestät des Königs.
Titpol!.
Ton Gottes Gnaden Königlicher Minz von Hayern,
Begent.
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Mittelfranken in seinen Sitzungen
vom 7 bis 19. November 1898 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und
ertheilen hierauf folgende Entschließungen:
J.
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds
für das Jahr 1897.
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28 Mai 1852 dem
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1897
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt, und deren Hauptergebnisse durch das
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht.
II.
Steuerprinzipale für das Jahr 1899
Die Stenerprinzipalsumme des Regierungsbezirks Mittelfranken beträgt für das Jahr 1899
5179677. 27 J—, wovon ein Steuerprozent auf 51796 X 77 J sich berechnet.
III.
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1899.
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen
ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
IV.
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Landrathes
ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: