Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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Nr.  8770.

Abschied  für  den  Landrath  von  Mittelfranken  über  dessen  Verhundlungen  in  den  Sitzungen
vom  7.  bis  19.  November  1898.

Im  Namen  Geiner  Mojestät  des  Königs.
Titpol!.

Ton  Gottes  Gnaden  Königlicher  Minz  von  Hayern,
Begent.

Wir  haben  Uns  über  die  von  dem  Landrathe  von  Mittelfranken  in  seinen  Sitzungen
vom  7  bis  19.  November  1898  gepflogenen  Verhandlungen  Vortrag  erstatten  lassen,  und
ertheilen  hierauf  folgende  Entschließungen:

J.
Abrechnung  über  die  Fonds  der  Kreisanstalten  und  über  die  Kreisfonds
für  das  Jahr  1897.

Die  gemäß  Art.  15  lit.  b  und  c  des  Landrathsgesetzes  vom  28  Mai  1852  dem
Landrathe  vorgelegten  Rechnungen  über  die  Kreisfonds  und  Kreisanstalten  für  das  Jahr  1897
wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  anerkannt,  und  deren  Hauptergebnisse  durch  das
Kreis-Amtsblatt  bereits  veröffentlicht.

II.
Steuerprinzipale  für  das  Jahr  1899

Die  Stenerprinzipalsumme  des  Regierungsbezirks  Mittelfranken  beträgt  für  das  Jahr  1899
5179677.  27  J—,  wovon  ein  Steuerprozent  auf  51796  X  77  J  sich  berechnet.

III.

Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen  für  das  Jahr  1899.
Dem  von  dem  Landrathe  geprüften  Voranschlage  der  Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen

  ertheilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.
IV.

Auf  die  bei  Prüfung  des  Voranschlages  erfolgten  Anträge  und  Beschlüsse  des  Landrathes
ertheilen  Wir  nachstehende  Entschließungen: