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Die Art der Besteuerung soll in der zukünftigen erweiterten Stadtgemeinde
mit folgenden Ausnahmen gleich sein:
a) Solange in der jetzigen Stadt Gelsenkirchen Schulsozietäten bestehen
b)
und Schulsteuern erhoben werden, sollen diese den Steuerpflichtigen
daselbst auf die von ihnen zu zahlenden Gemeindesteuern angerechnet werden.
In der jetzigen Gemeinde Uckendorf erhalten die beiden Kirchengemeinden
Zuschüsse aus der Gemeindekasse, die sich auf 1 Mark für jeden evan-
gelischen und katholischen Einwohner belaufen. Diese Zuschüsse sollen
auch ferner aus der Stadtkasse gezahlt werden. Dafür sind die Zu-
schläge zur Einkommensteuer derjenigen Personen, Gesellschaften usw.),
die nach § 33 des Kommunalabgabengesetzes in der Gemeinde Uckendorf
steuerpflichtig wären, wenn diese selbständig bliebe, um so viel höher
zu belasten, daß dadurch die Ausgabe für die Quschüsse gedeckt wird.
J) Die in der jetzigen Stadt Gelsenkirchen eingeführte Grundsteuer nach
dem gemeinen Werte ist — vorbehaltlich eines anderweitigen Beschlusses
der künftigen Stadtverordnetenversammlung — für den Bezirk der
Gemeinde Hüllen nicht maßgebend. An ihrer Stelle werden Zuschläge
zur staatlich veranlagten Grund= und Gebäudesteuer von solcher Höhe
erhoben, wie sie in Gelsenkirchen zur Deckung des Solls der städtischen
Grundsteuer erforderlich sein würden.
9(.
Dieser Vertrag wird geschlossen in Kenntnis von den gleichzeitig zwischen
der Stadtgemeinde Gelsenkirchen und den Landgemeinden Bismarck, Bulmke,
Uckendorf geschlossenen Vereinigungsverträgen. Die Landgemeinde Hüllen tritt
denselben damit bei.:,
#10.
Unter dem Vorsitze des Ersten Bürgermeisters Machens wird aus diesem,
den Amtmännern von Eberstein und von Wedelstaedt und den Herren:
c# 1s —
J
Direktor Naderhoff,
Justizrat Greve,
Sanitätsrat Dr. Falckenberg
für Gelsenkirchen,
Direktor Leibold,
Direktor Großbüning,
Generaldirektor Burgers,
Dr. Wilhelms
für Amt Bismarck),
.Direktor Bingel,
Gemeindevorsteher Beckmann
für Amt Uckendorf
eine Kommission gebildet.