Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1903. (94)

68.

Die  Art  der  Besteuerung  soll  in  der  zukünftigen  erweiterten  Stadtgemeinde

mit  folgenden  Ausnahmen  gleich  sein:

a)  Solange  in  der  jetzigen  Stadt  Gelsenkirchen  Schulsozietäten  bestehen
und  Schulsteuern  erhoben  werden,  sollen  diese  den  Steuerpflichtigen  da—
selbst  auf  die  von  ihnen  zu  zahlenden  Gemeindesteuern  angerechnet  werden.

b)  In  der  jetzigen  Gemeinde  Uckendorf  erhalten  die  beiden  Kirchengemeinden
Zuschüsse  aus  der  Gemeindekasse,  die  sich  auf  1  Mark  für  jeden  evangelischen
  und  katholischen  Einwohner  belaufen.  Diese  Zuschüsse  sollen
auch  ferner  aus  der  Stadtkasse  gezahlt  werden.  Dafür  sind  die  Zuschläge
  zur  Einkommensteuer  derjenigen  Personen,  Gesellschaften  usw.,
die  nach  §9  33  des  Kommunalabgabengesetzes  in  der  Gemeinde  Uckendorf
steuerpflichtig  wären,  wenn  diese  selbständig  bliebe,  um  so  viel  boher
zu  belassen,  daß  dadurch  die  Ausgabe  für  die  Zuschüsse  gedeckt  wird.

F)  Die  in  der  jetzigen  Stadt  Gelsenkirchen  eingeführte  Grundsteuer  nach
dem  gemeinen  Werte  ist  —  vorbehaltlich  eines  anderweitigen  Beschlusses
der  künftigen  Stadtverordnetenversammlung  —  für  den  Bezirk  der
Gemeinde  Uckendorf  nicht  maßgebend.

An  ihrer  Stelle  werden  Zuschläge  zur  staatlich  veranlagten  Grund=  und

Gebäudesteuer  von  solcher  Höhe  erhoben,  wie  sie  in  Gelsenkirchen  zur  Deckung
des  Solls  der  städtischen  Grundsteuer  erforderlich  sein  würden.

9.

Oieser  Vertrag  wird  geschlossen  in  Kenntnis  von  den  gleichzeitig  zwischen
der  Stadtgemeinde  Gelsenkirchen  und  den  Landgemeinden  Bismarck,  Bulmfe,
Hüllen  geschlossenen  Vereinigungsverträgen.  Die  Landgemeinde  Uckendorf  tritt
denselben  damit  bei.

10.

Unter  dem  Vorsitze  des  Ersten  Bürgermeisters  Machens  wird  aus  diesem,
den  Amtmännern  von  Eberstein  und  von  Wedelstaedt  und  den  Herren:

a)  für  die  Stadt  Gelsenkirchen

Bergwerksdirektor  Naderhoff,
Justizrat  Greve,
Sanitätsrat  Dr.  Falckenberg,
b)  für  die  Gemeinde  Uckendorf
Bergwerksdirektor  Bingel,
Gemeindevorsteher  Beckmann,
c)  für  die  Gemeinden  des  Amtes  Bismarck
Bergwerksdirektor  Leibold,
Generaldirektor  Burgers,
Gutsbesitzer  Dr.  Wilhelms,
Direktor  Großbüning
eine  Kommission  gebildet.