b) In der jetzigen Gemeinde Uckendorf erhalten die beiden Kirchengemeinden
Zuschüsse aus der Gemeindekasse, die sich auf 1 Mark für jeden evan-
gelischen und katholischen Einwohner belaufen. Diese Zuschüsse sollen
auch ferner aus der Stadtkasse gezahlt werden. Dafür sind die Zu-
schläge zur Einkommensteuer derjenigen Personen, Gesellschaften usw.,
die nach § 33 des Kommunalabgabengesetzes in der Gemeinde Ucken-
dorf steuerpflichtig würen, wenn diese selbständig bliebe, um so viel
höher zu belasten, daß dadurch die Ausgabe für die Zuschüsse gedeckt
wird. Innerhalb der ersten 15 Jahre, vom Tage der Vereinigung
ab, darf kein Zuschuß an eine Kirchengemeinde gewährt werden, der
eine Mehrbelastung für die Eingesessenen von Schalke bedingt.
e) Die in der jetzigen Stadt Gelsenkirchen eingeführte Grundsteuer nach
dem gemeinen Werte ist — vorbehaltlich eines anderweitigen Beschlusses
der künftigen Stadtverordnetenversammlung — für den Bezirk der
Gemeinde Schalke nicht maßgebend. An ihrer Stelle werden Zuschläge
zur staatlich veranlagten Grund= und Gebäudesteuer von solcher Höhe
erhoben, wie sie in Gelsenkirchen zur Deckung des Solls der städtischen
Grundsteuer erforderlich sein würden.
5 9.
Dieser Vertrag wird geschlossen in Kenntnis von den am 20. November
1902 zwischen der Stadtgemeinde Gelsenkirchen und den Landgemeinden Bis-
marck, Bulmke, Hüllen, Uckendorf geschlossenen Vereinigungsverträgen. Die
Landgemeinde Schalke tritt denselben damit bei.
810.
Unter dem Vorsitze des Ersten Bürgermeisters Machens wird aus diesem,
den Amtmännern Klose, von Eberstein und von Wedelstaedt und
a) für die Stadt Gelsenkirchen
Bergwerksdirektor Naderhoff,
Justizrat Greve,
Sanitätsrat Dr. Falckenberg,
b) für die Gemeinde Uckendorf
Bergwerksdirektor Bingel,
Gemeindevorsteher Beckmann,
e) für die Gemeinden des Amtes Bismarck
Bergwerksdirektor Leibold,
Generaldirektor Burgers,
Gutsbesitzer Dr. Wilbelms,
Direktor Großbüning,
d) für die Gemeinde Schalke
Bergrat Müller,
Direktor Eichhoff
eine Kommission gebildet.
Geseh Samml. 190.3. (Nr. 10431—104.2.) 17