Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1903. (94)

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stimmungen haben, so daß also dieser Vertrag als Nachtrag zum Gesellschafts— 
statut anzusehen ist. 
11. 
Die Kosten dieses Vertrags einschließlich der nach Maßgabe der gesetzlichen 
Bestimmungen zu entrichtenden Stempelsteuer übernimmt der Preußische Staat. 
Berlin, den 14. Februar 1903. 
Teßmar, Ottendorff, 
Gebeimer Ober- Regierungsrat. Geheimer Finanzrat. 
Kiel, den 17. Februar 1903. 
Direktion der Kiel-Eckernförde-Flensburger Eisenbahngesellschaft. 
Wenneker. Kleyböcker. 
Anerkannt zum gerichtlichen Protokolle h#e dato Kiel, den 20. Februar 1903. 
— — — - — 
Aulage 5. 
  
Dertrag, 
betreffend 
den Ubergang des Dortmund-Gronau-Enscheder Eisenbahnunternehmens 
auf den Preußischen Stagt. 
□D 
Zwischen der Königlichen Staatsregierung, vertreten durch den Geheimen Ober- 
Regirunge zrat Teßmar als Kommissar des Ministers der öfsentlichen Arbeiten und 
den Geheimen Finanzrat Ottendorff als Kommissar des Finanzministers, einerseits 
und der Direktion der Dortmund-Gronau-Enscheder Eisenbahngesellschaft anderer= 
seits ist unter dem Vorbehalte der verfassungsmäßigen Genehmigung sowie nach 
erfolgter Zustimmung der Generalversammlung der Aktionare der vorgenannten 
Eisenbahngesellschaft folgender Vertrag abgeschlossen worden: 
1. 
Die Dortmund-Gronau-Enscheder Eisenbahnzesellschert tritt an den Preußi- 
schen Staat ihr gesamtes bewegliches und unbewegliches Vermögen mit allen ihr 
zustehenden Rechten und obliegenden Verpflichtungen zu vollem Eigentum ab. 
Es geben daher außer den Bahnanlagen nebst Zubehör, den Dienstwohngebäuden 
und Dis wopirnemn sämtliche Fonds der Cesellschaft, die Materialien= 
bestände, die Betriebsmittel sowie alle dem Dortmund-Gronau-Enscheder Eisen- 
tunmumtemietmen zustehenden Rechte und Gerechtigkeiten ohne irgend welche Aus- 
nahme auf den Preußischen Staat über.
	        
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