Strafbefugniß. Die Disciplinar-Straf—-Befugnisse
der Departements- und Collegial-Vorstände
betr., 797.
Straf-Erkenntnisse. Den Gesuchen um Unterlassung
ihrer öffentlichen Bekanmtmachung,
kann nicht entsprochen werden, 200.
Strafrechts-Pflege, /. Stras-Rekurs.
Srtraf-Recurs. Von den gerichrlichen Recursen
in Strafsachen, 370. F. 1—:2; von
den außergerichtlichen Recursen in Strafsachen,
373. J. 13—24.
Straßenbau-Abgaben. Allgemeine Bestimmung,
361. &. 1.; vom inländischen
Vieh, 367. J. 2—6.; vom ausländischen,
365. 9. 7—8. Wer von dieser Abgabe frei
ist, 364. 6. 9. Die für Fuhrwerke mit breiken
Felgen werden ermäßigk, die mit hervorstehenden
Radnägel sollen erhöhr werden,
ibid. 6s. 10. Administrative Vorschriften,
365. J. 11—18. Die Ausstellung der Strafien-Abgaben-Patente
betr., 495.
Straßen= und Brückenbau. Vorschrift die
Ausbezatlung und Verrechnung ihrer auf den
Ecat des Ministeriums des Innern kommenden
Kosten, 307; werden von diesem Ministerium
angewiesen, und von den Amtspflegen
auf Abrechnung von den Steuern beaahlt,
308; nähere Bestimmungen für die
Kassen und den Rechnungsführer, 306. Allgemeine
Bestimmungen über das Zusammenwirken
des Oberamemanns und Weginspekkors
bei dem Straßenbauwesen, 310; be-(ondere
Bestimmungen hierüber, zrr. Obliegenheiten
der Ortsbehörden, 315. Aufsicht
der Kreis-Regierung und Aufforderung an
26
dieselben, die Erfabrungen uͤber diesen Theil
ihres Geschäftskreises sorgfältig zu sammeln,
317.
T.
Tabaks-Gefälle. Gesetz, die Aufhebung
der bisherigen Tabaks-Gefäll-Verwaltung und
die Einführung einer Auflage auf den Tabakhandel
betr., 345; alle frühern Verordnungen
über Tabakhandel und Tabaktau
mit Ausnahme der bisherigen Joll-Ansatze,
sind aufgehoben, ibid. 4. 1; neue Auflage
auf den Tabakhandel, 346. s. 2; sie wird
auf sämtcliche Tabakfabrikanten und mit
Tabak handelnden Kaufleute, welche eigenhändig
unterzeichnete Fassionen zu übergebem
baben, von dem Steuer-Collegium umgelegr,
ibid. g. 3; die vollzogene Vertheilung
nach Cameral-Bezirken wird bffentlich be,
kannt gemacht, ibid. s. 4; der Eingug dieser
Auflage wird durch das Ober-Accisamt
besorgt, ibid. s. 5; Strafe gegen Contravenienten,
ibid. §. 6; Bestimmung über
die im Laufe des Etats-Jahrs erdffneten oder
aufgelderen Tabakshandlungen, 3.J. 5. 7.
Thier-Arznei-Schule zu Stuttgart.
Bekanntmachung den ersten Lehr-Curs beie
derselben betr., 9##1.
Torf. Patem für eine neu erfundene Methode
Torf zu verkohlen, 8066.
u.
Umgeld. Die bisherige Verwaltung desselben
ist vorldusig für die Periode vom 1. Juli
1821 — 1824 aufgehoben, 255. J. 1. Dageyen
ist die Aversalsumme bestimmt, welche
die Oberamts-Bezirke, jeder für seinen An-5