Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1903. (94)

Strafbefugniß.  Die  Disciplinar-Straf—-Befugnisse
  der  Departements-  und  Collegial-Vorstände
  betr.,  797.

Straf-Erkenntnisse.  Den  Gesuchen  um  Unterlassung
  ihrer  öffentlichen  Bekanmtmachung,
kann  nicht  entsprochen  werden,  200.

Strafrechts-Pflege,  /.  Stras-Rekurs.

Srtraf-Recurs.  Von  den  gerichrlichen  Recursen
  in  Strafsachen,  370.  F.  1—:2;  von
den  außergerichtlichen  Recursen  in  Strafsachen,
  373.  J.  13—24.

Straßenbau-Abgaben.  Allgemeine  Bestimmung,
  361.  &.  1.;  vom  inländischen
Vieh,  367.  J.  2—6.;  vom  ausländischen,
365.  9.  7—8.  Wer  von  dieser  Abgabe  frei
ist,  364.  6.  9.  Die  für  Fuhrwerke  mit  breiken
  Felgen  werden  ermäßigk,  die  mit  hervorstehenden
  Radnägel  sollen  erhöhr  werden,
ibid.  6s.  10.  Administrative  Vorschriften,
365.  J.  11—18.  Die  Ausstellung  der  Strafien-Abgaben-Patente
  betr.,  495.

Straßen=  und  Brückenbau.  Vorschrift  die
Ausbezatlung  und  Verrechnung  ihrer  auf  den
Ecat  des  Ministeriums  des  Innern  kommenden
  Kosten,  307;  werden  von  diesem  Ministerium
  angewiesen,  und  von  den  Amtspflegen
  auf  Abrechnung  von  den  Steuern  beaahlt,
  308;  nähere  Bestimmungen  für  die
Kassen  und  den  Rechnungsführer,  306.  Allgemeine
  Bestimmungen  über  das  Zusammenwirken
  des  Oberamemanns  und  Weginspekkors
  bei  dem  Straßenbauwesen,  310;  be-(ondere
  Bestimmungen  hierüber,  zrr.  Obliegenheiten
  der  Ortsbehörden,  315.  Aufsicht
der  Kreis-Regierung  und  Aufforderung  an

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dieselben,  die  Erfabrungen  uͤber  diesen  Theil
ihres  Geschäftskreises  sorgfältig  zu  sammeln,
317.

T.

Tabaks-Gefälle.  Gesetz,  die  Aufhebung
der  bisherigen  Tabaks-Gefäll-Verwaltung  und
die  Einführung  einer  Auflage  auf  den  Tabakhandel
  betr.,  345;  alle  frühern  Verordnungen
  über  Tabakhandel  und  Tabaktau
mit  Ausnahme  der  bisherigen  Joll-Ansatze,
sind  aufgehoben,  ibid.  4.  1;  neue  Auflage

auf  den  Tabakhandel,  346.  s.  2;  sie  wird
auf  sämtcliche  Tabakfabrikanten  und  mit
Tabak  handelnden  Kaufleute,  welche  eigenhändig
  unterzeichnete  Fassionen  zu  übergebem
baben,  von  dem  Steuer-Collegium  umgelegr,
  ibid.  g.  3;  die  vollzogene  Vertheilung
nach  Cameral-Bezirken  wird  bffentlich  be,
kannt  gemacht,  ibid.  s.  4;  der  Eingug  dieser
  Auflage  wird  durch  das  Ober-Accisamt
besorgt,  ibid.  s.  5;  Strafe  gegen  Contravenienten,
  ibid.  §.  6;  Bestimmung  über
die  im  Laufe  des  Etats-Jahrs  erdffneten  oder
aufgelderen  Tabakshandlungen,  3.J.  5.  7.

Thier-Arznei-Schule  zu  Stuttgart.
Bekanntmachung  den  ersten  Lehr-Curs  beie
derselben  betr.,  9##1.

Torf.  Patem  für  eine  neu  erfundene  Methode
Torf  zu  verkohlen,  8066.

u.

Umgeld.  Die  bisherige  Verwaltung  desselben
ist  vorldusig  für  die  Periode  vom  1.  Juli
1821  —  1824  aufgehoben,  255.  J.  1.  Dageyen
  ist  die  Aversalsumme  bestimmt,  welche
die  Oberamts-Bezirke,  jeder  für  seinen  An-5