Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1903. (94)

II 
Chronologische Übersicht des Jahrganges 1903. 
  
— — — — 
Datum 
des 
Gesetzes 2c. 
  
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
— — —— — 
  
Inhalt. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
des 
Gesetzes. 
  
1902. 
21. Oktbr. 
27. — 
27. — 
27. — 
3. Novbr. 
16. — 
1903. 
24. Febr. 
14. Janr. 
14. — 
9. Juni. 
14. Janr. 
10 
I 
  
  
Staatsvertrag zwischen Preußen und Anhalt 
über die Erhebung der Schiffahrts-= und 
Flößereiabgaben auf der Saale. 
Allerh. Erlaß, durch welchen dem Provinzial-. 
verbande der Provinz Schlesien das Recht 
verliehen worden ist, das zur Anlage des 
bei Herischdorf geplanten Stauweihers er- 
forderliche Grundeigentum im Wege der Ent- 
eignung zu erwerben oder, soweit dies aus- 
reichend ist, mit einer dauernden Beschränkung 
zu belasten. 
Allerh. Erlaß, durch welchen der Volmetal- 
sperrengenossenschaft zu Hagen das Recht 
verliehen worden ist, das für die Anlegung 
und zum Betriebe der Talsperre im Jubach- 
und Glörbachtale sowie der zugehörigen Neben- 
anlagen, insbesondere Wegebauten, Wirtschafts- 
gebäuden und Anlagen zur Verhütung von 
Verschmutzungen oder zur Reinigung des 
Wassers in Betracht kommende Grundeigentum, 
soweit erforderlich, im Wege der Enteignung 
zu erwerben oder dinglich zu belasten. 
Statut für die Entwässerungsgenossenschaft 
zur Regulierung des Brückschen Mühlenkanals 
unterhalb Brück zu Mechlinken im Kreise 
Putig. 
Allerh. Erlaß, betr. die Befugnisse des Regierungs. 
präsidenten in Potsdam hinsichtlich der märki- 
schen Wasserstraßen. 
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Ent- 
eignungsrechts an die Stadtgemeinde Cöln 
a. Rh. zur Entziehung und zur dauernden 
Beschränkung des zur Anlegung einer Floß- 
und Holzwerft an der linken Seite des 
Rheins längs des Niederländer Ufers von der 
Frohngasse in Cöln abwärts bis zur Mül- 
heimer Schiffsbrücke in Anspruch zu nehmenden 
Grundeigentums. 
Statut für die intwässerungsgenossenschaft 
zu Weine im Kreise Fraustadt. 
  
18. 
  
10417. 
10449. 
  
Nr. 3. 
17. 
Nr. 1. 
Nr. 4. 
17. 
Nr. 2.
	        
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