Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1903. (94)

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Ein= und Ausladungen über fiskalische Ufer, sofern die Menge der aus 
einem Schiffe ausgeladenen oder in ein Schiff eingeladenen Güter weniger 
als 3 Tonnen betragt. 
Bemerkungen. 
.Angefangene Erhebungseinheiten gelten als voll. 
Die Abgabenbeträge werden auf volle 10 Pfennig nach oben abgerundet. 
Die Verteilung der Güter auf die Tarifklassen ergibt sich aus dem 
anliegenden Verzeichnisse. 
Oieser Tarif tritt am 1. Januar 1903 in Kraft. Mit demselben Tage 
verliert der bisherige Tarif für die Schleuse in Bernburg seine Geltung. 
  
Gehört zum Staatsvertrage zwischen Preußen und Anhalt über die Er- 
hebung der Schiffahrts= und Flößereiabgaben auf der Saale vom 21. Oktober 1902. 
Peters. Bonnenberg. Höffgen. Medicus. Lange. 
– — 
  
Güterverzeichnis 
zu den 
Tarifen für die Schiffahrts= und Flößereiabgaben auf der preußischen 
Saale und Unstrut und auf der anhaltischen Saale. 
  
  
Klasse 1 Hülsenfrüchte, 
umfaßt alle in keiner anderen Klasse Kahe und Kaffeefurrogate, 
genannten Güter, insbesondere: Hanua 
/ 
Baumwolle, Kupfer, 
Bier, Instrumente, 
Branntwein, Leder, 
Farbholz, Mais, 
Felle, Maschinen und Maschinenteile, 
Jette, soweit nicht unter anderen Tarifklassen Mehl und sonstige Mühlenerzeugnisse, 
bezeichnet, Messing, 
Getreide, Mobel, 
(GGlas und Glaswaren, Obst, 
Häute, Ol, 
Holzwaren, feine, Olsaat,
	        
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