Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1905. (96)

balten, auch für eine den Verkehrsbedürfnissen entsprechende Beleuchtung derselben 
Sorge zu tragen: 
1. Königsbergerstraße, südlich der Wiesen= und Werkstättenstraße; 
2. Brandenburgerstraße; 
3. Speichersdorferstraße von der Königsbergerstraße bis zum Armenhausej 
1. Karschauerstraße, soweit sie nicht dem Fiskus gehört; 
5. Jägerstraße, soweit sie kanalisiert ist; 
6. Hochstraße; 
zu 5 und 6 jedoch erst dann, wenn das Eigentum am Straßen- 
terrain der Gemeinde aufsgelassen sein wird; 
Kirchenstraße, sobald dieselbe nach Maßgabe des Ponarther Ortsstatuts 
vom 5. Dezember 1899 hergestellt ist. Die Unterhaltung der Straße 
übernimmt die Stadt auch schon vor Durchführung der Kanalisation. 
Die folgenden, noch nicht den in Ponarth geltenden ortsstatutarischen Vor- 
schriften gemäß hergestellten Straßenzüge wird die Stadtgemeinde Königsberg in 
einer für den lokalen Verkehr ausreichenden Weise befesigen unterhalten und 
beleuchten: 
a) Schulstraße; 
b) Parkstraße; 
) Wiesenstraße von Königsbergerstraße bis Gartenstraße; 
ch Bergstraße, sobald das Eigentum am Straßenterrain der Gemeinde 
aufgelassen sein wird; 
) Gartenstraße, falls die Anlieger das Eigentum am Straßenterrain in 
einer Breite von 8 Meter unentgeltlich hergeben und sobald die Auflassung 
in dieser Breite an die Gemeinde bewirkt sein wird. 
Die Heranziebung der Adjazenten zu den Kosten der ortsstatutarischen Her- 
stellung dieser Straßen bleibt der Stadtgemeinde Königsberg für den Fall der 
Herstellung als anbaufähige Straßen vorbehalten, sofern die zur Zeit der Ein- 
gemeindung bestehenden Rechtsverhältnisse an den Straßen dem nicht entgegenstehen. 
In den Rechtsverhältnissen der folgenden, nichtöffentlichen Straßen: 
a) Werkstättenstraße; 
) Karschauerstraße (fiskalischer Teil); 
)WGodrienerstraße; 
(1) Bahnstraße; 
e) Palvenstraße; 
1) Waldplanstraße; 
6) Mühlenstraße 
wird durch die Eingemeindung nichts geändert, jedoch soll die Karschauerstraße 
(fiskalischer Teil) und die Godrienerstraße den Verkehrsbedürfnissen entsprechend 
beleuchtet werden. 
 
	        
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