Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1905. (96)

— 184 — 
schließlich zur Erstattung der von den letzteren, sowie von den Zubußen 
des Staates und der Verbände mit 3 vom Hundert zu berechnenden Zinsen nach 
dem Verhältnisse der beiderseitigen Zinsbeträge. 
84. 
Mit der Ausführung der im § 1 unter 3 bezeichneten Bauten an der 
Wasserstraße zwischen Oder und Weichsel sowie an der Warthe ist nur dann vor- 
zugehen, wenn vor dem 1. Juli 1906 hinsichtlich der Unteren Netze von der 
Dragemündung aufwärts, sowie des Bromberger Kanals und der Unteren Brahe 
die Provinz Posen oder andere öffentliche Verbände der Staatsregierung gegenüber 
in rechtsverbindlicher Form die Verpflichtung übernommen haben, 
den durch die Schiffahrtabgaben und sonstige laufende Einnahmen etwa 
nicht gedeckten Fehlbetrag der von dem zuständigen Minister festgesetzten Betriebs- 
und Unterhaltungskosten bis zur Höhe von fünfhundertsechsundfünfzigtausend 
(556 000) Mark für das Rechnungsjahr dem Staate zu erstatten, 
ferner einen Baukostenanteil von sechs Millionen dreihunderttausend (6 300 000) 
Mark aus eigenen Mitteln in den ersten fünf Jahren von dem durch den zu- 
ständigen Minister festgestellten Zeitpunkte der Betriebseröffnung ab mit 1 vom 
Hundert für die folgenden fünf Betriebsjahre mit 2 vom Hundert, von da ab 
in jedem Jahre mit 3 vom Hundert zu verzinsen, vom sechszehnten Jahre ab auch 
mit ½ vom Hundert sowie den ersparten Zinsbeträgen zu tilgen, soweit die 
laufenden Einnahmen nach Abzug der aufgewendeten Betriebs- und Unterhaltungs- 
kosten zur Verzinsung und Abschreibung des für den nunmehrigen Ausbau der 
Wasserstraße verausgabten Baukapitals mit den für die vorbezeichneten Zeitab- 
schnitte vorgesehenen Sätzen nicht ausreichen. Dem verausgabten Baukapitale tritt 
ein Betrag von 1 456 000 Mark für bereits in Angriff genommene Ergänzungs- 
und Erweiterungsbauten an den vorhandenen vier Staustufen der Lebhaften Netze 
und an der Unteren Brahe hinzu. 
Ubersteigen auf der Unteren Netze ron der Dragemündung aufwärts, auf 
dem Bromberger Kanal und der Unteren Brahe die laufenden Einnahmen in 
einem Jahre die aufgewendeten Betriebs= und Unterhaltungskosten und die Beträge, 
welche zur Verzinsung und Abschreibung des verausgabten Baukapitals mit 3½ vom 
Hundert erforderlich sind, so ist der bberschuß zu verwenden: 
zunächst zur weiteren Abschreibung dieses Kapitals, 
sodann zur Verzinsung eines in den letzten Jahrzehnten zur Verbesserung 
der Wasserstraßen der Unteren Brahe und der Unteren regulierten Netze ausge- 
gebenen Baukapitals von acht Millionen dreihunderttausend (8 300 000) Mark 
mit 3 vom Hundert und zu dessen Tilgung, 
sodann nach vollendeter Abschreibung beider Kapitalien zur Zurückzahlung 
der vom Staate und den beteiligten Verbänden in früheren Jahren seit der Er- 
öffnung des Betriebs auf der ausgebauten Wasserstraße geleisteten Zubußen, ein- 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.