Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1905. (96)

— 237 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
  
Nr. 21. — 
Inhalt: Gesegtz, betreffend die Erweiterung und Vervollständigung des Staatseisenbahnnetzes und die Be- 
teiligung des Staates an dem Baue von Kleinbahnen, S. 237 — Berichtigung, S. 2438. 
  
  
(Nr. 10612.) Gesetz, betreffend die Erweiterung und Vervollständigung des Staatseisenbahn- 
netzes und die Beteiligung des Staates an dem Baue von Kleinbahnen. 
Vom 6. Juni 1905. 
Wir Wilhelm) von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. 
verordnen, unter Zustimmung beider Häuser des Landtags Unserer Monarchie, 
was folgt: 
¾ 1. 
Die Staatsregierung wird ermächtigt: 
I. zur Herstellung von Eisenbahnen und zur Beschaffung der 
für diese erforderlichen Betriebsmittel und zwar: 
a) zum Baue von Haupteisenbahnen: 
1. von Egerfeld nach Summin die Summe von 3 795 000 Mark, 
2. von Schmentau nach Riesenburg die Summe 
v.enn ... 23 360 000 
dazu behufs Einrichtung der im Zuge 
der Bahn vorgesehenen Weichselbrücke für 
den Landverkehr die Summe von . . .... 800 000 
3. von Schwerte nach Dortmunderfeld nebst 
Gleisverbindung nach der Strecke Schwerte- 
Langschede die Summe von .. . .. . . . . ... 6707 000 
b) zum Baue von Nebeneisenbahnen: 
1. von Johannisburg nach Dlottowen die Summe 
  
von . . ... .. . .. . . .. . . . . ...... .. . . . .. 1640 000 
2. von Ortelsburg nach Bischofsburg (Rothfließ) 
die Summe . . ... . . ..... . . .. . . ... 3 606 000 
Seite 39 908 000 Mark, 
Gesetz Samml. 1905. (Nr. 10612.) 42 
Ausgegeben zu Berlin den 19. Juni 1905.
	        
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