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(Xr. 10615.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für
einen Teil der Bezirke der Amtsgerichte Dillenburg, Ems, Herborn, Nastätten,
Rüdesheim, Usingen, Wallmerod und Wiesbaden. Vom 20. Juni 1905.
A## Grund des Artikels 15 der Verordnung, betreffend die Anlegung der Grund-
bücher im Gebiete des vormaligen Herzogtums Nassau, vom 11. Dezember 1899
(Gesetz= Samml. S. 595) bestimmt der Justizminister, daß die zur Anmeldung
von Rechten behufs Eintragung in das Grundbuch vorgeschriebene Ausschluffrist
von sechs Monaten
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Dillenburg gehörige Gemeinde
Niederscheld,
für die im Bezirke des Amtsgerichts Ems belegenen am 1. Januar 1900
vorhandenen Bergwerke Mahlberg, Mercur und Königsgrube,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Herborn gehörige Gemeinde Herborn,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Nastätten gehörige Gemeinde Olsberg,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Rüdesheim gehörige Gemeinde Ransel,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Usingen gehörigen Gemeinden
Schmitten und Treisberg,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Wallmerod gehörige Gemeinde
Guckheim,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Wiesbaden gehörige Gemeinde
Georgenborn
am 15. Juli 1905 beginnen soll.
Berlin, den 20. Juni 1905.
Der Justizminister.
Schönstedt.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz= Samml. S. 357)
sind bekannt gemacht:
1. der Allerhöchste Erlaß vom 13. März 1905, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an die Gemeinde Niederscheld im Dillkreise zum
Erwerbe der zur Anlegung eines neuen Begräbnisplatzes erforderlichen
Parzellen, durch das Amtsblatt der Königl. Regierung zu Wasbaden
Nr. 20 S. 227, ausgegeben am 18. Mai 1905;