Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1905. (96)

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(Nr. 10619.) Allerhöchster Erlaß vom 23. Juni 1905, betreffend Bau und Betrieb der in 
dem Gesetze vom 6. Juni d. J. (Gesetz= Samml. S. 237) vorgesehenen neuen 
Eisenbahnlinien. 
Auf Ihren Bericht vom 20. Juni d. J. bestimme Ich, daß bei der dem— 
nächstigen Ausführung der in dem Gesetze vom 6. Juni d. J., betreffend die 
Erweiterung und Vervollständigung des Staatseisenbahnnetzes und die Beteiligung 
des Staates an dem Baue von Kleinbahnen, im § 1 unter I vorgesehenen neuen 
Eisenbahnlinien und der unter II vorgesehenen Herstellung einer zweigleisigen 
Verbindung zwischen den Eisenbahnlinien Cöln—-Bonn und Cöln (Kalk) -Troisdorf 
die Leitung des Baues und demnächst auch des Betriebs: 
A. der Eisenbahnen: 
J. 
2. 
3. 
14. 
von Egerfeld nach Summin der Eisenbahndirektion zu Kattowitz, 
von Schmentau nach Riesenburg und von Bütow nach Rummels- 
burg i. Pomm, der Eisenbahndirektion zu Danzig, 
von Schwerte nach Dortmunderfeld nebst Gleisverbindung nach 
der Strecke Schwerte — Langschede der Eisenbahndirektion zu 
Essen a. R., 
von Johannisburg nach Dlottowen und von Ortelsburg nach 
Bischofsburg (Rothfließ) der Eisenbahndirektion zu Königsberg i. Pr., 
von (HOls) Groß- Graben nach Ostrowo und von Grätz nach 
Posen der Eisenbahndirektion zu Posen, 
. von Ottmachau nach Prieborn und von Lähn nach Löwen- 
berg i. Schl. der Eisenbahndirektion zu Breslau, 
von Jastrow nach Tempelburg (Bahnhof) und von Landsberg a. W. 
nach Soldin der Eisenbahndirektion zu Bromberg, 
von Jasenitz nach Groß-Ziegenort der Eisenbahndirektion zu Stettin, 
von Eichicht nach Lobenstein i. Reuß und von Mühlhausen i. Thür. 
nach Treffurt der Eisenbahndirektion zu Erfurt, 
— --# 
*7 I1 
von Bleicherode nach Herzberg der Eisenbahndirektion zu Cassel, 
von Zeven nach Bremervörde und von Nienburg a. W. nach 
Rahden der Eisenbahndirektion zu Hanmover, 
2. von Iserlohn nach Schwerte der Eisenbahndirektion zu Elberfeld, 
z. von Westerburg nach Montabaur der Eisenbahndirektion zu Frank- 
furt a. M., 
von Jülich nach Dalheim i. d. Rheinprovinz und von Seifen 
i. Westerwald nach Linz a. Rh. der Eisenbahndirektion zu Cöln; 
B. der zweigleisigen Verbindung zwischen den Eisenbahnlinien Cöln—-Bonn 
und Cöln (Kalk) -Troisdorf der Eisenbahndirektion zu Cöln übertragen 
wird.
	        
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