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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 24.—
(Nr. 10622.) Gesetz, betreffend die Erweiterung des Stadtkreises Essen. Vom 21. Juni 1905.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rP
verordnen unter Zustimmung der beiden Häuser des Landtags Unserer Monarchie,
was folgt:
Einziger Paragraph.
Die Landgemeinde Rüttenscheid wird vom 1. Juli 1905 ab, unter Abtrennung
von dem Landkreise Essen, der Stadtgemeinde und dem Stadttreise
Essen nach Maßgabe des in der Anlage abgedruckten Vertrags vom 24. Februar 1905
einverleibt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Cuxhaven, den 21. Juni 1905.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bülow. Schönstedt. Gr. v. Posadowsky. v. Tirpitz. Studt.
Frhr. v. Rheinbaben. v. Podbielski. Möller. v. Budde. v. Einem.
Frhr. v. Richthofen. v. Bethmann Hollweg.
Cesetz-Samml. 1905. (Nr. 10622.) 46
Ausgegeben zu Berlin den 30. Juni 1905.