Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1905. (96)

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Anlage. 
Dertrag. 
  
Jnischen der Stadtgemeinde Essen, vertreten durch den Oberbürgermeister, einer- 
seits, und der Gemeinde Rüttenscheid, vertreten durch den Bürgermeister und 
Gemeindevorsteher, andererseits wird über die Vereinigung der Gemeinde Rütten- 
scheid mit der Stadt Essen nachstehender Vertrag geschlossen. 
1. 
Die Stadt Essen und die Gemeinde Rüttenscheid treten zu einer einzigen, 
unter einer Verwaltung stehenden Stadtgemeinde Essen zusammen. Es werden 
mithin alle Einwohner der erweiterten Stadtgemeinde, soweit nachstehend nicht 
etwas Abweichendes bestimmt ist, hinsichtlich aller Rechte und Plichten, welche 
mit der Gemeindeangehörigkeit verknüpft find, sowie hinsichtlich der Benutzung 
der beiderseitigen Gemeindeanstalten einander gleichgestellt. Der Bezirk der früheren 
Gemeinde Rüttenscheid erhält die Bezeichnung „Essen-Rüttenscheid“. 
82. 
Das gesamte Vermögen beider Gemeinden wird bei der Vereinigung in 
Aktiven und Passiven zu einem Ganzen verschmolzen. Die erweiterte Stadt- 
emeinde tritt somit in alle privatrechtlichen Befugnisse und Verbindlichkeiten der 
inzelgemeinden Essen und Rüttenscheid als deren Rechtsnachfolgerin ein. 
¾ 3. 
Mit dem Tage der Vereinigung übernimmt die Verwaltung der Stadt 
Essen die Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten der bisherigen Einzelgemeinden. 
& 4. 
Die Lahl der Stadtverordneten der erweiterten Stadtgemeinde Essen wird 
vom Tage der Vereinigung auf 57 festgestellt. Die für die bisherige Stadt 
Essen gewählten Stadtverordneten bleiben im Amte. Dagegen wählt der Ge- 
meinderat von Rüttenscheid aus der Lahl seiner Mitglieder 9 Stadtverordnete 
hinzu, von welchen je 2 aus jeder Abteilung und 3 aus der Zahl der dem Ge- 
meinderat angehörigen meistbegüterten Grundeigentümer zu entnehmen sind. 
Bei der nächsten allgemeinen Ergänzungswahl Ende 1906 scheiden alle 
diese von dem Rüttenscheider Gemeinderate gewählten Stadtverordneten aus und 
werden durch Neuwahl ersetzt. Diese Neuwahl sowie alle späteren Ergänzungs- 
wahlen finden nach Maßgabe der Vorschriften der Städteordnung gleichzeitig mit 
den Stadtverordneten-Ergänzungswahlen im alten Stadtbezirk Essen statt. 
Hierbei bleibt jedoch die Vorschrift maßgebend, daß die gegenwärtige Ge- 
meinde Rüttenscheid bis zu der Ende 1914 stattfindenden Ergänzungswahl einen 
 
	        
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