Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1905. (96)

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(Nr. 10645.) Bekanntmachung der Ministerialerklärung vom 24. Juni 1905 zu dem zwischen 
der Königlich Preußischen und der Königlich Sächsischen Regierung ab- 
geschlossenen Staatsvertrag über die Aufhebung der parochialen Verbindung 
der preußischen Kirchengemeinden Prösen und Stolzenhain mit den sächsischen 
Landgemeinden Reppis und Schweinfurth sowie der preußischen Land- 
gemeinde Wainsdorf mit der sächsischen Kirchengemeinde Frauenhain vom 
20./21. Februar 1905. Vom 9. September 1905. 
Ministerialerklärung. 
D. von dem Konsistorialrate Dr. Bacmeister als Königlich Preußischem Kom- 
missar in Magdeburg am 20. Februar 1905 und von dem Geheimen Regierungs- 
rate Dr. Böhme als Königlich Sächsischem Kommissar in Dresden am 21. Februar 
1905 unterzeichnete Staatsvertrag über Aufhebung der parochialen Verbindung 
der preußischen Kirchengemeinden Prösen und Stolzenhain mit den sächsischen 
Landgemeinden Reppis und Schweinfurth sowie der preußischen Landgemeinde 
Wainsdorf mit der sächsischen Kirchengemeinde Frauenhain wird hiermit nach 
erteilter landesherrlicher Genehmigung ratifiziert, und es wird dessen Erfüllung 
in allen Punkten zugesichert. 
Zu Urkund dessen ist die gegenwärtige Ratifikationsurkunde unter Bei- 
drückung des Königlichen Insiegels ausgefertigt worden. 
Berlin, den 24. Juni 1905. 
Der Königlich Preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten. 
(L. S.) Bülow. 
  
Vorstehende Erklärung wird, nachdem sie gegen eine entsprechende Er- 
klärung des Königlich Sächsischen Ministeriums für die auswärtigen Angelegen- 
heiten vom 23. August 1905 ausgewechselt worden ist, hiermit zur öffentlichen 
Kenntnis gebracht. 
Berlin, den 9. September 1905. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenbeiten. 
In Vertretung: 
Richthofen. 
 
	        
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