Full text : Europäischer Geschichtskalender. Vierter Jahrgang. 1863. (4)


              

74         Deutschland.

hältnissen  entsprechend,  auf  dem  Princip  der  Delegation  für  sich  beharre.  In
ihr  soll  die  in  keinem  andern  Organe  des  Bundes  zur  unmittelbaren  Erscheinung
  kommende  nationale  Einheit  ihren  Ausdruck  finden;  sie  ist  dazu  berufen
  und  sie  allein  ist  dazu  befähigt,  allmählich  eine  größere  practische  Einheit
  unseres  Staatslebens  zu  vermitteln  und  die  Ausbildung  einer  selbständigen
  mit  reicherem  Inhalt  ausgestatteten  Bundesgewalt  vorzubereiten.  Eine
jede  Versammlung  von  Vertretern  des  Volkes  bedarf,  soll  ihre  Stellung  nicht
vollkommen  inhaltslos  sein,  neben  dem  Rechte  der  Mitwikung  bei  der  Gesetzgebung
  einen  wirksamen  Einfluß  auf  Feststellung  des  Staatshaushalts.  Der
Versammlung  der  Bundesabgeordneten  würde  eine  wenig  würdige  Aufgabe
verbleiben,  wollte  ihr  das  Recht  entzogen  sein,  den  Bundeshaushalt  durch  eine
jährlich  wiederkehrende  Bewilligung  festzustellen.  Während  somit  einerseits
die  Befugnisse  der  Bundescentralinstitutionen  im  Entwurfe  gestärkt  werden
müssen,  wird  es  nöthig  sein,  andererseits  die  Einzelstaaten  gegen  die  mögliche
Einmischung  des  Bundesdirectoriums  in  deren  inneres  Regierungssystem  sicher
zu  stellen,  wie  es  Art.  9  auch  in  seiner  jetzigen  Fassung  noch  möglich  macht.

       „Die  wesentlichen  materiellen  Voraussetzungen,  von  deren  Eintreten  Ich
Meinen  Beitritt  zu  einer  Reformacte  zur  Zeit  abhängig  mache,  fassen  sich
demnach  dahin  zusammen:  Ich  stimme  nicht:  1)  für  Errichtung  eines  von.
einzelnen  Directorialhöfen  zu  instruirenden  Bundesdirectoriums,  welches
ohne  die  Schranke  constitutioneller  Verantwortlichkeit  seine  Befugnisse
auszuüben  hat  (Art.  3  und  5).  Ich  stimme  nicht:  2)  für  das  principielle

Aufgeben  des  in  den  realen  Verhältnissen  begründeten  und  in  der  bisherigen

Bundespraxis  beobachteten  Grundsatzes,  daß  die  beiden  deutschen  Großmächte
ein  vorgängiges  Einverständniß  unter  sich  hergestellt  haben  müssen,  bevor  ein
Bundesbeschluß  in  bestimmten,  speciell  zu  bezeichnenden  wichtigen  Fragen  gefaßt
  werden  soll  (Art.  8).  3)  Ich  stimme  nicht  für  eine  aus  Delegirten  zu
bildende  Volksvertretung,  wenn  auch  befürwortet  werden  kann,  von  einer  aus
directen  Volkswahlen  zu  bildenden  Nationalrepräsentation  österreichische  Abgeordnete
  deshalb  nicht  auszuschließen,  wenn  solche,  den  bestehenden  Verhältnissen
  des  Kaiserstaates  entsprechend,  nach  dem  Princip  der  Delegation  gewählt
  werden  (Art.  16).  4)  Ich  stimme  nicht  für  die  thatsächliche  Vernichtung
  des  Zustimmungsrechtes  der  Bundesabgeordneten  bei  Feststellung  des
Bundeshaushalts  durch  Beschränkung  deren  Bewilligungsrechts  auf  neue,  den
Voranschlag  der  vorhergehenden  Periode  verändernde  Budgetpositionen  (Art.
14).  5)  Ich  stimme  endlich  nicht  bei  zur  Ausdehnung  der  Befugnisse  des
Directoriums  auf  das  Recht  und  die  Pflicht  der  Überwachung,  daß  der  innere

Friede Deutschlands nicht gestört werde (Art. 9). Muß auch  bereitwilligst
zugegeben  werden,  daß  es  gelungen  ist,  wesentliche  Verbesserungen  des  Entwurfs
  zu  verwirklichen,  so  hat  sich  doch  aus  den  Besprechungen  der  hohen
Fürstenversammlung  nach  der  Zusammenstellung  ihrer  Beschlüsse  ergeben,  daß
die  Mehrheit  der  Ansichten  zu  einer  Art  der  Reform  sich  neigt,  welche  diesen
von  Mir  in  den  eingereichten  Separatvota  näher  begründeten  Wünschen  nicht
in  ausreichendem  Maße  entspricht,  noch  auch  andere  daselbst  ausgesprochene,
wenngleich  minder  wesentliche  Bedenken  beseitigt.  Da  nun  nach  dem  Vorschlag
Sr.  k.  k.  Majestät  Meine  jetzige  Abstimmung  zugleich  einen  Verzicht  auf
fernere  Geltendmachung  dieser  von  Mir  gestellten  Anforderungen  mit  sich
bringen  würde,  so  stimme  Ich  nunmehr  auch  gegen  den  vorliegenden
Entwurf  im  Ganzen.

       „Wie  bereit  Ich  auch  sein  mag,  jederzeit  Opfer  Meiner  Rechte  und  Meiner
  Stellung  zu  bringen,  wo  dieselben  dem  Zustandekommen  des  großen  nationalen
  Werkes  der  Einigung  Deutschlands  gebracht  sind,  ja  wie  bereit  Ich
wäre,  denselben  auch  das  schwerere  Opfer  der  Ideen  zu  bringen,  wornach  sich
nach  Meiner  festen  Ueberzeugung  die  künftige  Verfassung  Deutschlands  zum
Wohle  deutschen  Volkes  und  Landes  gestalten  muß,  wenn  unter  allen  Meinen
hohen  Verbündeten,  wenn  von  der  Gesammtheit  der  deutschen  Souveräne  ein