Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1854. (3)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 
„W. 12. 
(Ausgegeben den 17. März 1854.) 
  
28. Bekanntmachung 
des Vertrags zwischen Preußen und den übrigen Staaten des Zollvereins 
einerseits und dem Großherzogthum Luremburg andererseits wegen Fort- 
dauer des Anschlusses des Großherzogthums Luxemburg an das Zoll- 
spstem Preußens und der übrigen Staaten des Zollvereins. 
Nachdem der unterm 26.-31. December vor. Jahres zwischen Preußen und den 
übrigen Staaten des Jollvereines einerseits und dem Großherzogthum buremburg an- 
dererseits wegen Forkdauer des Anschlusses des Großherzogthums Luremburg an das 
Zollspstem Preußens und der übrigen Staaten des Zollvereines abgeschlossene Vertrag 
ratisicirt, auch die Auswechselung der gegenseitigen Ratificationsurkunden erfolg ist, 
so wird derselbe in Nachstehendem hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
reiz, den 2. März 1854. 
Fürstl. Neuß. Plauische Landesregierung das. 
v. Gelbern · C#rispendor . 
Vertrag 
zwischen Preußen, Bavern, Sachsen, Hannover, Württemberg, Ba- 
den, Kurhessen, dem Großheenzogeyn Hessen, den zum Thürin-= 
gischen Zoll= und Handels-Vereine geherigen“ Staaten, Braun- 
schweig, Oldenburg, Nassau und der freien Stadt Frankfurt 
einerseits 
und dem Großher zogthume Luremburg 
andererseits 
wegen Forkdauer . .anschusso des Großherzogthumes hunmourg an das Zollspstem 
ens und der übrigen Staaten deo Zollverew 
Bei dem Tworschen Ablaufe des Vertrages vom 2. April 1347, durch wel- 
chen der Auschuß des Großherzogthumes kuremburg an das Jollshstem Preußens und 
der übrigen Staaten des Zollvereines über den in dem Vertrage vom 8. Februar 1842
	        
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