Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1854. (3)

Gesetzsammlung 
des Fuͤrstenthums Reuß älterer Linie. 
187 
M. 6. 
(Ausgegeben den 10. Februar 1854.) 
  
17. Gesetzliche Verordnung, 
die Verhütung sogenannter wilder Ehen und die durch außereheliche 
Schwängerung bedingten Rechtsverhältnisse 
tressend. 
Wir H einrich vder Zwanzigste von Gottes Gnaden, älterer Linie 
sonverainer Fürst Reuß, Graf und Herr von Pauen, Herr zu Greiz, 
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein rc. 2c. 1c. 
fügen hiermit zu wissen. 
Leider hat der unsittliche Verkehr zwischen unverheiratheten Personen ver- 
schiedenen Geschlechts in neuerer Zeit in einem Grade überhand genommen, daß 
die dadurch unauöbleiblich bedingte verderbliche Einwirkung auf die moralische Ent- 
wickelung und die Wohlfahrt des Volko= und Familienlebeno überhaupt bereits in 
äuherst betrübender Maaße fühlbar geworden ist und sich noch ernstere Besorgnisse 
für die Zukunft aufdringen mussen. 
Im Interesse der offentlichen Wohlfahrt haben Wir es daher für eine Uns 
obliegende ernste Sorge erachten müssen, auf möglichste Abstellung der eingerissenen 
Uebelstände Bedacht zu nehmen und verordnen deohalb und zugleich zu gesetzlicher 
Feststelung der hierbei in Vetracht kommenden durch außereheliche Schwängerung 
bedinglen Rechtöverhältnisse nach vorgehabtem Ritter= und Lalwschaftlichem Bei- 
rathe Folgendes: 
. 
Von dem unzüchtigen Zusammenleben zwerbeiratheter Personen 
verschiedenen Geschlechts. 
F. 1. 
Das bereits durch die Eheordnung vom 9. Januar 1771 verbotene Zusam- 
menleben verlobter Personen ist wie zeither auch ferner nicht gestattet.
	        
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