Gesetzsammlung
des Fürstenthums Reuß dlterer Linie.
„W. 5.
re
(Ausgegeben den 28. März 1867.)
10. Patent,
den Regierungsantritt
betreffend.
Wir Heinrich der Zwei und Zwanzigste von Gottes Gnaden
älterer Linie sonveräner Fürst Neuß, Graf und Herr von Plauen,
Herr zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c.
sügen hiermit zu wissen:
Nachdem die zu Folge Fürsträterlicher letztwilliger Anordnung von Anserer
vielgeliebten Mutter, der Durchlauchtigsten Frau Caroline Amalie Elisa-
hel verwittweten fürflin Reuh älterer Linie, Prinzessin von Hessen auf
die Dauer Anserer Minderjährigkeit übernommenen Landeoregentschaft durch
Anseren nnnmehrigen Eintritt in die Volljährigkeit ihre Beendigung erreicht
at: So treten Wir die nach Hausverfassungemäsiger Erbfolge auf Ans
übergegangene Regierung dee Fürstenthums zwar in voller Würdigung des
Ernstes der gegenwärtigen vage, doch mil der Zuversicht an, welche das Ver-
trauen auf Gott und der aufrichtige Wille geben, für das Wohl des Landes
nach bester Ueberzeugung und nach Krästen zu wirken.
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