Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1867. (16)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß dlterer Linie. 
„W. 5. 
re 
(Ausgegeben den 28. März 1867.) 
  
10. Patent, 
den Regierungsantritt 
betreffend. 
Wir Heinrich der Zwei und Zwanzigste von Gottes Gnaden 
älterer Linie sonveräner Fürst Neuß, Graf und Herr von Plauen, 
Herr zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. 
sügen hiermit zu wissen: 
Nachdem die zu Folge Fürsträterlicher letztwilliger Anordnung von Anserer 
vielgeliebten Mutter, der Durchlauchtigsten Frau Caroline Amalie Elisa- 
hel verwittweten fürflin Reuh älterer Linie, Prinzessin von Hessen auf 
die Dauer Anserer Minderjährigkeit übernommenen Landeoregentschaft durch 
Anseren nnnmehrigen Eintritt in die Volljährigkeit ihre Beendigung erreicht 
at: So treten Wir die nach Hausverfassungemäsiger Erbfolge auf Ans 
übergegangene Regierung dee Fürstenthums zwar in voller Würdigung des 
Ernstes der gegenwärtigen vage, doch mil der Zuversicht an, welche das Ver- 
trauen auf Gott und der aufrichtige Wille geben, für das Wohl des Landes 
nach bester Ueberzeugung und nach Krästen zu wirken. 
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