Metadata: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1829. (13)

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Hessischen Hausordens vom goldenen Loͤwen, Ritter des Kaiserlich Russischen 
St. Wladimir-Ordens vierter Klasse, und 
den Großherzoglich wirklichen geheimen Legations-Rath und geheimen Referendar, 
Carl Friedrich Anton von Conta, Ritter des Großherzoglich Scichst- 
schen Hausordens vom weißen Falken, Komthur zweyter Klasse des Kurfürstlich 
Hessischen Hausordens vom goldenen Löwen und Ritter des Königlich Sachsi- 
schen Civil-Verdienstordens, 
Nahmens des Vereins, 
mit dem 
von Seiten Sr. Durchlaucht des Fürsten zu Schwarzburg-Sondershausen hier- 
zu bevollmächtigten 
Fürstlichen wirklichen Geheimerath, Kanzlar und Konsistorial = Präsidenten, 
Christian Wilhelm Friedrich Caspar von Kauffberg, 
unterhandelt und nachstehender Beytrittsvertrag abgeschlossen worden. 
Artikel 1. 
Se. Durchlaucht, der Fürst zu Schwarzburg -Sondershausen tritt, in 
Ansehung der Herrschaft Arnstadt mit Amt-Gehren, dem Casseler Vertrage vom 
21. September dieses Jahres, so wie auch den Bestimmungen des Casseler 
Konferenz-Protokolls vom 5. vorigen Monathes als Mitglied des Vereins und mit 
allen Rechten und Verbindlichkeiten eines solchen bey, eben so, als wenn Se. 
Hochfürstliche Durchlaucht den obigen Vertrag und die nachträglichen Bestimmun- 
gen vom 5. dieses Monathes ursprünglich mit abgeschlossen hätte. 
Artikel 2. 
Die sämmtlichen höchsten und hohen Regierungen des Vereins nehmen diesen 
Beytritt Sr. Durchlaucht des Fürsten vorausbeschlossenermaßen an, und sichern 
Höchstdemselben alle aus dem gedachten Vertrage vom 24. September und aus 
dem Konferenz-Protokolle vom 5. dieses Monathes fließenden Rechte hiermit aus- 
drücklich zu. 
Artikel 8. 
Der gegenwärtige Accessions-Vertrag soll von Seiten Sr. Hochfürstlichen 
Durchlaucht unverzüglich und spätestens in vierzehen Tagen ratificirt und von den 
Ratifikations-Urkunden soll baldmöglichst eine Original-Ausfertigung jeder der
	        
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