Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1899. (48)

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g 23. 
Erfolgt eine Eintragung auf Grund einer rechtskräftigen oder vollstreckbaren 
Entscheidung des Prozeßgerichts, so ist dies bei der Eintragung im Register zu ver- 
merken. Wird die Entscheidung, auf Grund deren die Eintragung erfolgt ist, auf- 
gehoben, so ist die Aufhebung in dieselbe Spalte des Registers einzutragen. 
624. 
Soll eine Eintragung von Amtswegen gelöscht werden, weil sie wegen 
Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig war, so erfolgt die Löschung 
durch Eintragung des Vennerks „Von Amtswegen gelöscht“. 
g 26. 
Wird die Hauptniederlassung eines Einzelkaufmanns oder der Sitz einer 
Handelsgesellschaft oder juristischen Person aus dem Bezirke des Registergerichts ver- 
legt und besteht im Bezirke dieses Gerichts auch keine Zweigniederlassung, so sind 
bei der Eintragung der Verlegung in die Spalte 2 des Registers alle die Firma 
betreffenden Eintragungen roth zu unterstreichen. 
g 26. 
Sind bei den eine Firma betreffenden Eintragungen so zahlreiche Aenderungen 
eingetreten, daß durch die Eintragung der Aenderungen die Uebersichtlichkeit 
des Registers erheblich beeinträchtigt wird, so sind die noch gültigen Eintragungen 
unter einer neuen Nummer an eine andere Stelle des Registers zu übertragen; 
dabei ist an dieser auf die bisherige Nummer und Stelle und an der letzteren auf 
die neue Stelle zu verweisen. 
Die Uebertragung ist den Betheiligten unter Mittheilung von dem Inhalte 
der neuen Eintragung bekannt zu machen. 
Bestehen Zweifel über die Art oder den Umfang der Uebertragung, so sind 
die Betheiligten vorher zu hören. 
H. Abtheilung A des Registers. 
8 27. 
1. In Spalte 1 ist zunächst die laufende Nummer der Firma und sodann 
mit kleineren Ziffern die laufende Nummer der die Firma betreffenden 
Eintragungen anzugeben. Bei der Eintragung der Firma sind die beiden 
Nummern durch einen wagerechten Strich von einander zu trennen. 
Reichen zwei gegenüberstehende Seiten des Registers für die eine Firma 
betreffenden Eintragungen nicht aus, so ist bei jeder ersten Eintragung
	        
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