Full text: Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1906. (55)

Gesetzsammlung 
für das 
Fürstentum Reuß Alterer Linie. 
12. 
(Ausgegeben am 29. September 1900). 
  
24. Regierungs-Verordnung 
vom 28. September 1906, 
betreffend die Gebühren für Verrichtungen der Behörden nach der 
Regierungs-Verordnung vom 27. August 1906 über den Verkehr 
mit Kraftfahrzeugen. 
Mit Höchster im Namen Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten 
erteilter Genehmigung Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten-Regenten wird 
hiermit folgendes verordnet: 
81. 
Für Verrichtungen der Behörden nach den durch Regierungs-Verordnung 
vom 27. August 1906 (Gesetzsammlung S. 57) erlassenen „Vorschriften“ über den 
Verkehr mit Kraftfahrzeugen sind folgende Kosten in Ansatz zu bringen: 
in den Fällen 
1., des 8 4 Abs. 4 Sat 1 der „Vorschrifteon . . . . .. 5 bis 20 
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