Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Achter Band. 1849-1852. (8)

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2) Aelanmumachung, die Erweiterung der amtlichen Befunnisse des Fürstl. Stenctamés hier bei. 
Der bedeucende Umfang des ausgedehnten Handelsverkehre und Fabrikarioneherriebs in 
biesiger Srobde baben eine enesprechende Erwelterung der amelichen Besugnisse 
des Färstlichen Steuerames hler bezjügllich der Waarenabfereigung unter Begleit- 
schein- Kontrole wünschenswerth gemacht, und es ist diese Erweiterung auf Antrag der biest- 
gen Staatsregierung von den übrigen bethriligten Zollvereinslkaaben insoweir zugestanden wor- 
den, daß das gedachte Fürslliche Seeueramt auher der ihm schon zuskehenden Besugnih zur 
Erledigung von Begleitscheinen IU. in Zukunft auch zur Erledigung von Begleitscheinen 1. 
und zur Ausfertigung von Wegleitschelnen II. berechrigr sein soll, so daß nunmehr durch 
dasselbe Wagren unmictelbor vom Vercinsauslande mnter Begleitschein= Kontrole I. bezogen 
und auf Begleleschein II. von hler aus Bebuss deren Wersteucrung an den Bestimmungs- 
orcen wleder versender werden können. 
Wegen Ausführung dieser mit dem 1. Märg dieses Jahres ino Leben trekenden Maß- 
regel haben wir die nörhigen Anordnungen ergehen lassen, und sien wir das Publikum hier- 
von durch gegenwärtige Bekannemachung in Kenniniß. 
Gera, am 22. Februar 1851. 
Fürsil. Reuß. Pl. Ministerium. 
von Bretschneider. 
Schlick. 
  
3) Belanmimachung, die Abfertigungebefunnisse der Großherzeglich Süchs. Sleuertezermr zu Veila 
a. d. Werra betr. 
Im Hirbllck auf die in der Stadt Ver #a. d. W. in neuerer Zeic und namuontlich 
sele Ersffnung der Frledeich-Wilhelme. Nordbohn eingerretene erhebliche Erweiterung des dor- 
tigen Handelsverkehrs mit gollpflichrigen Woaren ist die daselbst bestepeude Grobher#oglich, 
Sächstsche Seeuerregeplur in ein Sreueramr verwandelt und jur Erledigung von Begleit- 
scheinen Nr. II. ermächtige sowie auch mit der Besugnih verseben worden, ausländische Post- 
Kücke bis zu dem Geolchte von 15 Pfund unrer Zuziehung des in Berka a. d. W statie- 
nirten Steueraufsehers, mehr als 15 Pfund wiegende derortige Poststücke dagegen nur unter 
Thellnahme und Leitung des Bezirks-Oberkoncrolcurs, dessen Ankunst in vorkommenden Fäl- 
len abgewartet werden muß, abserrigen zu dürsen: was mir dem Bemerken jue öffentlichen 
Kenntniß gebracht wird, doß dlese neue Elnurichtung und die Wieksomkelr des künseigen 
Großfberkonl. Sächsischen Sreueramees zu Berka a. d. W. mit dem 1. April d. J. ins 
Leben erlte. 
Gero, am 22. Februar 1851. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Schlick. 
 
	        
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