Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Dreiundwanzigster Band. 1899. (23)

Gesetzsammlung 
für das 
Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. 
No. 589. 
Inhalt: Ministerial Versügung vom 24. Nobember 1 ##, das Vercins, und (Nüterrechtsregister betressend. 
Ministerial- perfüg ügung 
vom 23. November 1899, 
das Vereins= und Güterrechtsregister betreffend. 
  
  
Mit Höchster im Namen Seiner Durchlaucht des Fürsten ertheilter 
Genehmigung Seiner Durchlaucht des Erbprinzen verordnen wir hiermit zur 
Ausführung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Bestimmung 
in § 70 des Ausführunggsgesetzes zum Reichogesetze über die Angelegenheiten der 
freiwilligen Gerichtsbarkeit, das Vereins= und Güterrechtsregister betreffend, im 
Anschluß an die als Beilage 1 angefügte Bekanntmachung des Reichskanzlers 
vom 12. November 1898 — Centralblatt S. 138 ff — was folgt: 
81. 
Jedes Amtsgericht hat für seinen Bezirk ein Vereinsregister und ein 
Güterrechtsregister zu führen. 
Die Register haben einen haltbaren Einband zu erhalten. 
Es ist dazu gutes dauerhaftes Papier von einer Bogengröße von 16.56 cm 
bei dem Vereinsregister und von 257. 10½ em bei dem Güterrechtsregister 
zu verwenden. 
Ausgegeben am 6. Dezember 1899. 55
	        
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