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Gesetzsammlung
für die
Fürstlich Reußischen Lande jüngerer Linie.
No. 233.
1) Gewerbeordnung für das Fürstenthum Reuß 1. 2.
Wir Heinrich der Sieben und Sechzigste von Gottes Gnaden Jün-
gerer Linie regierender Fürst Reuß, Stammes Aeltester, Graf und Herr
von Plauen, Herr zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lo-
benstein 2c. 14c.
haben zur Jörderung der Gewerbe unter Beirath und Zustimmung des Landtags die
nachstehende
Gewerbeordnung
zu erlassen beschlossen und verordnen deshalb, wie solgt:
8. 1.
Umfang des Gesetzes.
Dleses Geset leldet Anwendung auf alle gewerbemählg betrlebene Beschäftlgungen
mili folgenden Ansnahmen:
Ackerbau, Viehzucht, Forslwirthschaft, Gartenbau, Weinbau und die mit de-
ren Bektriebe verbundenen, im Wesentlichen auf Verarbeitung selbst er-
zeugten Noh. Materials beschränkten Nebengewerbe; die zu einzelnen sol-
chen Nebengewerben nach älteren Bestimmungen erforderliche Konzession
kommt in Wegfall:
Bergbau, sowohl der NRegal.Bergbau, sammt den bergrechklich damit verbun-
denen Anstalten, als der Bergbau auf dem Regal nicht unterworsene
Fossilien;
dle advokatorische und Notariats. Praxlo;
Ausgegeben den 22. Aprll 1863. 43