Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Dreizehnter Band. 1862-1863. (13)

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Geſetzſammlung 
für die 
Fürstlich Reußischen Lande jüungerer Linie. 
H%o. 230. 
Verordnung, den Nachtrag zur prorisorischen Ordnung des Gesammt=Oberappellationsgerichts 
zu 
elt. 
Wir Heinrich der Sieben und Sechzigſte von Gottes Gnaden Jün¬ 
gerer Linie regierender Fürſt Reuß, Stammes Aeltester, Graf und Herr 
von Plauen, Herr zu Greiz, Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lo¬ 
benstein ke. rc. 
haben in Ucbereinstimmung mit den übrigen, zum Gesammt=Oberappellationsgericht zu 
Jena vereinigten Höchsten Hösen Uns veranlaßt gefunden, einen die Besoldungs= und 
Pensionsverhältnisse der Mitglieder des Oberappellationsgerichts betreffenden Nachtrag zur 
prövisorischen Ordnung des gedachten Gerichts zu erlassen und verordnen demgemäß Kraft 
des gegenwärtigen Geseyes nach Zustimmung der Landesvertretung Folgendes: 
Ari. 1. 
(Zu §. 77 der provisorischen Oberappellationsgerichts=Ordnung.) 
Die jährliche Besoldung 
e 
des Präsidenten wird auf 2500 Thlr. 
uI. nicht akademischen Raths auf 1700. 
2. · - -1400- 
-3.- " - -1400- 
-4.- « « -l.400- 
«5.- - - - 1400 · 
l. alademiſchen ⸗ 700 
". 2. - - -700- 
Ausgegeben den 14. Januar 1863. 10