Object: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Fünfzehnter Band. 1866-1868. (15)

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Gesetzsammlung 
Fuͤrstlich Reußischen Lande jungerer Linie. 
No. 268. 
  
t. Ministerial-Bekanntmachung, vom 25. Juli 1866, das Bahnpolizeireglement auf der Gönip-Geraer 
Eisenbabn beir. 
(Dublic. in Nr. 32. des Amts. und Ve##mungsblauts vom Jahre 1800.) 
Zu dem zwischen dem Königlich Sächsischen Finanzministerium und dem Directorium 
der Gößnitz-Geraer Eisenbahn wegen Ucbernahme resp. Ueberlassung des Betriebes auf 
dieser Bahn unter dem 3. October 1865 abgeschlossenen Vertrage ist unter dem 1Il. De- 
zember 1865 ein Zusatzprotocoll vereinbart worden, welches ebenso, wie der Vertrag selbst, 
unter dem 6. Januar dsö. resp. 20. Dezember v. Is. die Genehmigung der Fürstlich 
Neußischen und Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Staatsregierung erhalten hat. 
In dem Zusatzprotorolle ist bezüglich der Bahnpolizei fesigesetzt worden, 
daß für die im Fürstenthume Dleuß j. L. gelegene Strecke der Gößhnip-Ge- 
raer Eisenbahn das für die Eisenbahn Weißenfels-Gera erlassene Bahnpoli- 
zeireglement (abgedruckt in der Gesetsammlung Band XIV, Seite 122 fl.) 
Giltigkeit haben soll, « 
was zur allgemeinen Nachachtung hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. 
Gera, am 25. Juli 1866. 
Furstliches Ministerium. 
v. Harbon. 
Dr. Hagen. 
Ausgegeben am 15. Angust 1666 13