Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Fünfzehnter Band. 1866-1868. (15)

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Gesetzsammlung 
Fuͤrstlich Reußischen Lande jungerer Linie. 
No. 287. 
  
Ministerialbekanntmachung vom 20. Juli 1808, die Insiruklion zur Aussührung des Gesebes wegen 
Einsührung einer Klossen= und klassifizirten Einkommensteuer belressend. 
Zu Ausführung des Gesetzen vom 22. Juni 1868, die Einführung einer Klassen- 
und klassifizirten Einkommensteuer betreffend, wird hierdurch folgende Instruktion bekannt 
gemacht. 
Gera, am 20. Juli 1868. 
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerium. 
v. Harbou. 
Engelhardt. 
Instruktion 
zur Aunsführung des Gesct#es wegen Einführung einer Klassen- 
und klassifizirten Einkommensteucr. 
I. Steuerpflicht und Steuerbefreiung. 
(Zu 8§. 3 bis 5 des Gesetzes.) 
S. 1. 
Die erste Veranlagung der Einkommensteuerpflichtigen, welche an mehr als einem 
Orte des Fürstenthums ein Domizil haben, wird zwar an allen diesen Orten erfolgen 
Ausgegeben am 29. Juli 1868. a8
	        
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