Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Fünfzehnter Band. 1866-1868. (15)

Formular B. 
Einkommensteuer-Einschätzungsregister 
für die Gemeinde 
Die Nichtigkeit des Personenverzeichnisses Daß die Einschätzung überall den gesetz- 
wird biermit pflichtmäßig bescheinigt. lichen Vorschriften gemäß nach bestem Wissen 
„am und Gewissen erfolgt ist, wird biermit be- 
scheinigt. 
Der Gemeindevorstand. 
Gegemvärtiges Einschätzungsregister wird 
zum terminlichen Betrage von 
E— Tllr. Sgr. Pif. 
hierdurch festgestellt. 
.-.. »,I'Illl...... .. 
Fürstliches Landrathsamt.
	        
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